Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) zieht eine positive Bilanz des Jahrgangs 2025/26 im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Über 6000 junge Menschen haben sich zwischen September 2025 und August 2026 im FSJ bei katholischen Trägern engagiert. Zusammen mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) setzen sich jedes Jahr gut 12.000 Freiwillige bei BDKJ und Caritas für ihre Nächsten ein. „Das großartige, tatkräftige Engagement in dieser besonderen Kombination aus Lernen und Engagement wissen wir sehr zu schätzen. Für diesen unermüdlichen, freiwilligen Einsatz danken wir ausdrücklich!“, stellt BDKJ-Bundesvorsitzender Henner Gädtke heraus. Freiwilligendienstleistende erhalten kein Gehalt, sondern lediglich ein monatliches Taschengeld von wenigen hundert Euro.
Der nun startende FSJ-Jahrgang 2026/27 erfährt nach den Kürzungen der Bundesfördermittel ab 2024 eine deutliche Steigerung ab dem Haushaltsjahr 2026.
Das ungebrochene Engagement von Freiwilligendienstleistenden wird aber von der Debatte über Pflichtdienste und einen möglichen Zivildienst in den Schatten gestellt. „Wir wünschen den neuen FSJler*innen einen guten Start in ihren Dienst! Jeder junge Mensch hat gute Rahmenbedingungen für seinen Freiwilligendienst verdient, von denen bei über 100.000 Dienstleistenden am Ende die gesamte Gesellschaft und unsere Demokratie profitieren werden. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen!“, erläutert Gädtke. Hierzu gehören für den BDKJ unter anderem die dauerhafte Sicherung der Finanzierung aller Freiwilligendienste im In- und Ausland, die Anhebung der monatlichen Bundesförderung sowie Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, Taschengeldzuschüsse für die Jugendfreiwilligendienste zu etablieren und so ein Freiwilligengeld zu ermöglichen, dass den Lebensunterhalt sicherstellt.
Im Entschließungsantrag vom 5. Dezember 2025 begrüßt der Deutsche Bundestag die Mittelerhöhung um 50 Mio. Euro in 2026 und zusätzliche 80 Mio. Euro in den Folgejahren. Diese 80 Mio. Euro finden sich im Kabinettsbeschluss für 2027 allerdings nicht wieder. Zugleich schließt sich der Deutsche Bundestag den Forderungen nach einer Steigerung der Attraktivität der Freiwilligendienste und der Aufwertung ihrer Rahmenbedingungen ausdrücklich an.
In der Debatte der letzten Wochen werden diese Forderungen stets mit der Diskussion um eine Wehrpflicht und eines angekündigten Bundesgesellschaftsdienstegesetzes verknüpft, welches das Verhältnis zwischen einem möglichen neuen Zivildienst und dem BFD regeln soll. „Das ist nicht hinreichend“, betont Gädtke, denn: „Die Jugendfreiwilligendienste drohen dabei neben einem novellierten BFD in den Hintergrund zu geraten, wenn sie nicht gleichberechtigt gestärkt werden.“ Auf die besondere Betroffenheit von Kürzungen im Bereich der Internationalen Freiwilligendienste hatte der BDKJ im März 2026 hingewiesen.
Gemeinsam mit den weiteren verbandlichen Zentralstellen hat der BDKJ daher im August 2026 das Forderungspapier „Für ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz“ gezeichnet und fordert weiterhin die Umsetzung der Vision 2030; beides zuletzt durch Beschluss des Hauptausschuss im Januar 2026 bekräftigt.

