Die Bundesfrauenkonferenz

An der BDKJ-Bundesfrauenkonferenz nehmen die weiblichen Vertreterinnen der Jugend- und Diözesanverbände teil. Die Bundesfrauenkonferenz berät die Anträge an die BDKJ-Hauptversammlung aus mädchen- und frauenpolitischer Sicht und fasst eigene Beschlüsse im Feld der Mädchen- und Frauenpolitik. Weitere Informationen über unsere mädchen- und frauenpolitische Arbeit hat das Präsidium in diesem Flyer zusammengefasst.

Das Präsidium der Bundesfrauenkonferenz

„Das Präsidium der Bundesfrauenkonferenz besteht aus vier von der Bundesfrauenkonferenz für zwei Jahre zu wählenden Mitgliedern und einem weiblichen Mitglied des Bundesvorstandes.“ (BDKJ Bundesordnung, §3 (5))

Das Präsidium trifft sich zwei bis dreimal im Jahr und ist vor allem für die Vor- und Nachbereitung der BDKJ Bundesfrauenkonferenz zuständig. Derzeit besteht das Präsidium aus Daniela Ordowski (KLJB), Daniela Hottenbacher (BDKJ-Bundesvorstand), Katharina Geskes (KLJB Diözesanverband Berlin), Rebekka Schuppert (KSJ-Bundesleitung) und Johanna Jungbluth (BDKJ Berlin).

Aktuelle Beschlüsse

§ 219a StGB
PDF Größe ca. 100 KB
Männerkriege und Frauenfluchten: Frieden für die Ukraine!
PDF Größe ca. 72 KB

Kontakt

Dennis Wartenberg

Sekretariat Bundesstelle Berlin
Tel. 030 / 288 78 95 - 0 oder - 2
Fax 030 / 288 78 95 - 5
wartenberg[at]bdkj.de