Sie befinden sich hier:
Navigation überspringenDie Bundesfrauenkonferenz
An der BDKJ-Bundesfrauenkonferenz nehmen die weiblichen Vertreterinnen der Jugend- und Diözesanverbände teil.
Die Bundesfrauenkonferenz berät die Anträge an die BDKJ-Hauptversammlung aus mädchen- und frauenpolitischer Sicht und fasst eigene Beschlüsse im Feld der Mädchen- und Frauenpolitik.
Weitere Informationen über unsere mädchen- und frauenpolitische Arbeit hat das Präsidium in diesem Flyer zusammengefasst.

(Foto: BDKJ-Bundesstelle)
Das Präsidium der Bundesfrauenkonferenz
„Das Präsidium der Bundesfrauenkonferenz besteht aus vier von der Bundesfrauenkonferenz für zwei Jahre zu wählenden Mitgliedern und einem weiblichen Mitglied des Bundesvorstandes.“ (BDKJ Bundesordnung, §3 (5))
Das Präsidium tagt etwa alle zwei Monate und ist vor allem für die Vor- und Nachbereitung der BDKJ-Bundesfrauenkonferenz zuständig.
Derzeit besteht das Präsidium aus
- Katharina Geskes (KLJB Diözesanverband Berlin)
- Daniela Hottenbacher (BDKJ-Bundesvorssitzende)
- Anna Klüsener (PSG-Bundesvorsitzende)
- Daniela Ordowski (KLJB-Bundesvorsitzende) und
- Rebekka Schuppert (KSJ-Bundesleitung).
Aktuelle Beschlüsse - Bundesfrauenkonferenz 2023
Kontakt

Referentin für Jugendpolitik, Mädchen- und Frauenpolitik und Diversität
Tel. 030 / 288 789 54
kulgemeyer[at]bdkj.de

Teamassistent Bundesstelle Berlin
Tel. 030 / 288 78 95 - 0 oder - 2
Fax 030 / 288 78 95 - 5
wartenberg[at]bdkj.de

BDKJ-Bundesvorsitzende
mobil: 0177 / 608 89 29
hottenbacher[at]bdkj.de