Fragen und Antworten

Aufarbeitung im BDKJ

Es geht insbesondere darum systemische Ursachen (insbesondere hervorgerufen durch Kulturen, Traditionen, Rituale etc. aus den Verbänden) sexualisierter Gewalt unter besonderer Berücksichtigung von Peer-Gewalt in den Jugendverbänden und im BDKJ zu untersuchen.

Strukturen, Handlungsweisen, Haltungen und verbandliche Kulturen, welche in der kirchlichen Jugendverbandsarbeit sexualisierte Gewalt begünstigen sollen identifiziert werden und solche, die Aufdeckung verhindert haben oder es immer noch tun.

Daraus muss der BDKJ Konsequenzen ziehen für eine nachhaltige Prävention und die bestmögliche Aufarbeitung bei neuen Fällen.

Die Perspektive und Anliegen von Betroffenen sollen dabei in den Vordergrund gestellt werden.

Bisherige Aufarbeitungsprojekte erfassen das Anliegen des BDKJ mit seinen Jugend- und Diözesanverbänden nicht komplett.

Der Bundesvorstand ist anhand von Beschlüssen von der Hauptversammlung beauftragt worden. Eine kritische Begleitung soll perspektivisch durch eine Aufarbeitungskommission gewährleistet werden, der gegenüber der Bundesvorstand auch rechenschaftspflichtig ist.

Aufarbeitungsprojekt des BDKJ

Die Anlaufstelle zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und den Strukturen des BDKJ ist eine erste Anlaufstelle für die Beteiligung am Forschungsprojekt, Fragen rund um den Prozess, Vermittlung an Beratungsstellen oder andere Anliegen im Bereich der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt. Sie soll nach Sicherstellung der Finanzierung für das Aufarbeitungsprojekt eingerichtet werden.

Alle aktiven und ehemaligen, ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitglieder der BDKJ-Verbände oder des BDKJ Bundesverbandes. Es ist gleichermaßen ein Kontakt für Betroffene, Zeitzeug*innen oder Mandatsträger*innen.

In der Vorstudie geht es darum, bereits bekannte Daten zu sammeln und zu systematisieren.

Diese Daten sollen ausgewertet Grundlage für das Forschungsprojekt sein. Betraut mit dem Forschungsprojekt ist das Institut für Erziehungswissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Mit der Vorstudie soll ein möglichst vollständiges Bild ermöglicht werden, weshalb alles Verbände des BDKJ aufgefordert wurden, sich zu beteiligen.

Die Vorstudie wurde am 26. Januar veröffentlicht und kann hier abgerufen werden.

Das Forschungskonsortium wird mit der Entwicklung und Durchführung des Projekts beauftragt, d.h. es legt seine konkrete Form fest, inkl. der Zielgruppen und des Forschungsdesigns.

Während der Durchführung berichtet es an den BDKJ-Bundesvorstand und die Aufarbeitungskommission.

Das Forschungskonsortium wird darüber entscheiden, da hier die Hoheit liegt zu definieren, ob ein Fall für die zuvor definierte Fragestellung als erkenntnis-generierend bewertet wurde. Es werden also nicht pauschal alle gemeldeten Fälle der Vorstudie untersucht werden. Hier kann bei Fragen die Clearingstelle unterstützen.

Das Forschungskonsortium ist verantwortlich für eine Zusammenfassung, Vorstellung und Veröffentlichung der Ergebnisse, die Konsequenzen und Schlussfolgerungen als (interpretierbare) Ergebnisse an die Jugendverbände und den BDKJ aufzeigen sollen.
Eine Weiterarbeit liegt dann in Verantwortung der Hauptversammlung.

Die Aufarbeitungskommission des BDKJ erarbeitet und beschließt im Verlauf des Aufarbeitungsprozesses regelmäßig aktualisierte Handlungsempfehlungen für die Bundesebene des BDKJ, die Jugendverbände und die Diözesanverbände. Nach Abschluss des Forschungsprojekts erarbeitet und beschließt die Aufarbeitungskommission des BDKJ auf Grundlage der Studienergebnisse Handlungsempfehlungen für alle Ebenen des BDKJ. Die Handlungsempfehlungen werden von der Aufarbeitungskommission des BDKJ über den Bundesvorstand des BDKJ an die Hauptversammlung weitergeleitet. Diese entscheidet, in welcher Form die Empfehlungen aufbereitet und an die jeweiligen Gliederungen und Ebenen weitergeleitet werden.

Final konnte die Finanzierung bisher nicht geklärt werden. Der Bundesvorstand ist hierzu in intensiven Gesprächen mit dem VDD (Verband der Deutschen Diözesen). Über die aktuellen Entwicklungen zur Sicherstellung einer Finanzierung wird berichtet.

Beteiligungsmöglichkeiten

Bei der Zusammensetzung der Aufarbeitungskommission ist es für den BDKJ entscheidend, dass Betroffene personell in der Kommission mitarbeiten.

Zudem ist es ausdrücklich gewünscht, dass Betroffene Rückmeldungen und kritische Einschätzungen zum gesamten Prozess an Bundesvorstand geben.Im Prozess soll versucht werden Betroffene miteinander zu vernetzen um beispielsweise Selbsthilfenetzwerke zu knüpfen. Der BDKJ hofft auf eine enge Zusammenarbeit mit den Betroffenen.

Mit Beteiligung an dem Forschungsprojekt verpflichten sich die Jugend- und Diözesanverbände, die Aufarbeitung im BDKJ und damit dasForschungsprojekt zu unterstützen und notwendige Informationen an die Forschungsgruppe weiterzugeben. Hierzu kommt das Forschungskonsortium auf die Verbände zu, es muss keine Initiative ergriffen werden. Der BDKJ und seine Verbände sind Objekt des Forschungsprojektes und werden untersucht, daher gilt es bestmöglich und vollumfänglich mitzuarbeiten.

Der BDKJ informiert regelmäßig über den Newsletter und unterstützt bei der Öffentlichkeitsarbeit der Verbände.

Hier muss eine eigenständige Klärung über die Diözesanebene erfolgen.

Abkürzungen und Erklärungen

UBSKM steht für die „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“. Sie ist im Auftrag der Bundesregierung verantwortlich für die Anliegen von Betroffenen und eine Stelle für alle, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren wollen. Seit dem 1. April 2022 ist Kerstin Claus zur neuen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen worden. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Das EHS ist das Ergänzende Hilfesystem. Das EHS bietet Hilfen zur Abmilderung von bis heute bestehenden Folgebeeinträchtigungen für Menschen an.

Ausführliche weitere Informationen zum EHS gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Headerbild: Barbara Dietl / UBSKM

Kontakt

Gregor Podschun

BDKJ-Bundesvorsitzender
Tel. 02 11 / 46 93 - 162
podschun[at]bdkj.de