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Aufarbeitung im BDKJ
Es geht insbesondere darum systemische Ursachen (insbesondere hervorgerufen durch Kulturen, Traditionen, Rituale etc. aus den Verbänden) sexualisierter Gewalt unter besonderer Berücksichtigung von Peer-Gewalt in den Jugendverbänden und im BDKJ zu untersuchen.
Strukturen, Handlungsweisen, Haltungen und verbandliche Kulturen, welche in der kirchlichen Jugendverbandsarbeit sexualisierte Gewalt begünstigen sollen identifiziert werden und solche, die Aufdeckung verhindert haben oder es immer noch tun.
Daraus muss der BDKJ Konsequenzen ziehen für eine nachhaltige Prävention und die bestmögliche Aufarbeitung bei neuen Fällen.
Die Perspektive und Anliegen von Betroffenen sollen dabei in den Vordergrund gestellt werden.
Bisherige Aufarbeitungsprojekte erfassen das Anliegen des BDKJ mit seinen Jugend- und Diözesanverbänden nicht komplett.
Die Jahre 1945 bis 2025.
Der Bundesvorstand ist anhand von Beschlüssen von der Hauptversammlung beauftragt worden und schließt hierzu Vereinbarungen mit den Rechtsträgern der Verbände ab. Das Forschungsprojekt wird durch eine noch zu bildende Begleitgruppe beratend unterstützt. Im späteren Projektverlauf beginnt die eigene Aufarbeitungskommission, die Handlungsempfehlungen entwickelt und rechenschaftspflichtig ist.
Aufarbeitungsprojekt des BDKJ
Die Anlaufstelle zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und den Strukturen des BDKJ ist eine erste Anlaufstelle für die Beteiligung am Forschungsprojekt, Fragen rund um den Prozess, Vermittlung an Beratungsstellen oder andere Anliegen im Bereich der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt. Sie soll nach Sicherstellung der Finanzierung für das Aufarbeitungsprojekt eingerichtet werden.
Alle aktiven und ehemaligen, ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitglieder der BDKJ-Verbände oder des BDKJ Bundesverbandes. Es ist gleichermaßen ein Kontakt für Betroffene, Zeitzeug*innen oder Mandatsträger*innen.
In der Vorstudie geht es darum, bereits bekannte Daten zu sammeln und zu systematisieren.
Diese Daten sollen ausgewertet Grundlage für das Forschungsprojekt sein. Betraut mit dem Forschungsprojekt ist das Institut für Erziehungswissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Mit der Vorstudie soll ein möglichst vollständiges Bild ermöglicht werden, weshalb alles Verbände des BDKJ aufgefordert wurden, sich zu beteiligen.
Die Vorstudie wurde am 26. Januar veröffentlicht und kann hier abgerufen werden.
Das Forschungskonsortium wird mit der Entwicklung und Durchführung des Projekts beauftragt, d.h. es legt seine konkrete Form fest, inkl. der Zielgruppen und des Forschungsdesigns. Mit der Durchführung wurden die Institute IPP (Institut für Praxisforschung und Projektberatung) und Dissens – Institut für Bildung und Forschung beauftragt. Das Forschungskonsortium berichtet selbst auf einer eigenen Homepage vom Forschungsprojekt.
Während der Durchführung berichtet es an den BDKJ-Bundesvorstand und die Aufarbeitungskommission.
Das Forschungskonsortium wird darüber entscheiden, da hier die Hoheit liegt zu definieren, ob ein Fall für die zuvor definierte Fragestellung als erkenntnis-generierend bewertet wurde. Es werden also nicht pauschal alle gemeldeten Fälle der Vorstudie untersucht werden. Hier kann bei Fragen die Clearingstelle unterstützen.
Das Forschungskonsortium ist verantwortlich für eine Zusammenfassung, Vorstellung und Veröffentlichung der Ergebnisse, die Konsequenzen und Schlussfolgerungen als (interpretierbare) Ergebnisse an die Jugendverbände und den BDKJ aufzeigen sollen.
Eine Weiterarbeit liegt dann in Verantwortung der Hauptversammlung.
Die Aufarbeitungskommission des BDKJ erarbeitet und beschließt im Verlauf des Aufarbeitungsprozesses regelmäßig aktualisierte Handlungsempfehlungen für die Bundesebene des BDKJ, die Jugendverbände und die Diözesanverbände. Nach Abschluss des Forschungsprojekts erarbeitet und beschließt die Aufarbeitungskommission des BDKJ auf Grundlage der Studienergebnisse Handlungsempfehlungen für alle Ebenen des BDKJ. Die Handlungsempfehlungen werden von der Aufarbeitungskommission des BDKJ über den Bundesvorstand des BDKJ an die Hauptversammlung weitergeleitet. Diese entscheidet, in welcher Form die Empfehlungen aufbereitet und an die jeweiligen Gliederungen und Ebenen weitergeleitet werden. Die Aufarbeitungskommission wird in etwa nach der Hälfte des Forschungszeitraums gegründet.
Die Aufarbeitung wird zu einen Großteil aus Eigenmittel der Jugend- und Diözesanverbände sowie des BDKJ-Bundesverbandes finanziert. Ein Teil wird durch umgewidmete Projektmittel des VDD (Verband der Deutschen Diözesen) für die Jugendverbandsarbeit finanziert.
Beteiligungsmöglichkeiten
Bei der Zusammensetzung der Aufarbeitungskommission ist es für den BDKJ entscheidend, dass Betroffene personell in der Kommission mitarbeiten.
Zudem ist es ausdrücklich gewünscht, dass Betroffene Rückmeldungen und kritische Einschätzungen zum gesamten Prozess an Bundesvorstand geben.Im Prozess soll versucht werden Betroffene miteinander zu vernetzen um beispielsweise Selbsthilfenetzwerke zu knüpfen. Der BDKJ hofft auf eine enge Zusammenarbeit mit den Betroffenen.
Mit Beteiligung an dem Forschungsprojekt verpflichten sich die Jugend- und Diözesanverbände, die Aufarbeitung im BDKJ und damit dasForschungsprojekt zu unterstützen und notwendige Informationen an die Forschungsgruppe weiterzugeben. Hierzu kommt das Forschungskonsortium auf die Verbände zu. Der BDKJ und seine Verbände sind Objekt des Forschungsprojektes und werden untersucht, daher gilt es bestmöglich und vollumfänglich mitzuarbeiten.
Der BDKJ informiert regelmäßig über den Newsletter und unterstützt bei der Öffentlichkeitsarbeit der Verbände.
Hier muss eine eigenständige Klärung über die Diözesanebene erfolgen.
Abkürzungen und Erklärungen
UBSKM steht für die „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“. Sie ist im Auftrag der Bundesregierung verantwortlich für die Anliegen von Betroffenen und eine Stelle für alle, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren wollen. Seit dem 1. April 2022 ist Kerstin Claus zur neuen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen worden. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Headerbild: Barbara Dietl / UBSKM
Kontakt
BDKJ-Bundesvorsitzender
Tel. 0211 / 46 93 - 162
andres[at]bdkj.de

