Prävention von sexualisierter Gewalt

Diese Seite stellt Informationen zum Thema "Prävention sexualisierter Gewalt" zur Verfügung. Informationen über die Prävention von  und Intervention bei sexualisierter Gewalt der BDKJ-Bundesstelle sowie die Ansprechpersonen der BDKJ-Bundesstelle findet sich hier.

 

Was ist sexualisierte Gewalt, wie äußert sie sich? Wie gehen Täter*innen vor? Um Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe einordnen zu können, findest Du hier Informationen zu sexualisierter Gewalt.

Sexualisierte Gewalt auszuüben ist ein Verbrechen. Solche Gewalt geschieht im Verborgenen, oft schweigen die Opfer oder ihre Äußerungen werden missverstanden. Wenn sexuelle oder sexualisierte Gewalt verübt wird, gerät das Leben aus den Fugen: Dass ein Mensch - oft ein geschätztes Mitglied der Gemeinschaft - einen anderen so schwerwiegend in seiner Integrität verletzt, schmerzt und lässt das ganze soziale Gefüge brüchig erscheinen. Oft reagieren Menschen, die von sexueller oder sexualisierter Gewalt in ihrem Umfeld erfahren, daher mit dem Impuls, dass nicht sein kann, was nicht sein darf, und ordnen die eventuell vorsichtig-zurückhaltenden Äußerungen der Betroffenen falsch ein. Wie Du im ersten Gespräch, in dem Du von sexueller/sexualisierter Gewalt erfährst, angemessen reagieren kannst, findest auf dieser Seite.

Was tun, wenn sexuelle oder sexualisierte Gewalt innerhalb des Jugendverbands verübt wurde? Auch Informationen darüber, wie Ihr im Verband angemessen reagieren könnt und was Ihr dabei beachten müsst, sind auf dieser Seite zusammengestellt.

Auch die Betroffenen selbst trauen häufig ihrer Wahrnehmung nicht, halten sich für falsch, geben sich die Schuld am Geschehenen oder fühlen sich verantwortlich für die Konsequenzen, die der Täter oder die Täterin für seine oder ihre Tat(en) tragen muss. Wenn Du selber sexuelle oder sexualisierte Gewalt erfahren hast, findest Du hier Informationen und Anlaufstellen. Du musst das Erlebte nicht mit Dir allein ausmachen, Du hast ein Recht auf Anwältinnen und Anwälte, die für Dich eintreten.

Warum wir gegen eine allgemeine Einführug von Führungszeugnissen sind, findest du hier.

Zum Umgang mit Grenzverletzungen und sexueller Gewalt

"Sexuelle oder sexualisierte Gewalt" sind sexuelle Handlungen, die an Kindern oder Schutzbefohlenen, an Personen, die ihnen nicht zustimmen können, oder an Jugendlichen oder Erwachsenen gegen deren Willen ausgeübt werden. Wenn Menschen ihre Sexualität gewaltsam und grenzüberschreitend ausleben, verüben sie sexuelle Gewalt. Von "sexualisierter Gewalt" spricht man, wenn Menschen Gewalt und Machtmissbrauch auf der Ebene sexueller Handlungen ausüben, ohne dass ein in erster Linie sexuelles Begehren sie motiviert. Sowohl bei sexueller als auch bei sexualisierter Gewalt handelt es sich keinesfalls um Erotik oder (vermeintlich) einvernehmlichen Sex. 

Sexuelle/sexualisierte Gewalt kann in verschiedenen Erscheinungsformen auftreten, nicht alle sind strafrechtlich relevant. Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung sind sämtliche Formen sexueller oder sexualisierter Gewalt zu ächten, insbesondere im pädagogischen und kirchlichen Bereich.

Grenzverletzungen sind einmalige, oft unbeabsichtigte oder aus Unbedachtheit begangene Missachtungen von Grenzen, z.B. des persönlichen körperlichen Wohlfühl-Abstands, der Intimsphäre oder der Persönlichkeitsrechte.
Der Prävention von Grenzverletzungen dienen die fachliche Anleitung von Verantwortlichen in der Jugendarbeit sowie Klarheit in mehrfacher Hinsicht: klare Regeln, klare, aber nicht autoritäre Leitungsstrukturen, ein klares Beschwerdemanagement und die Festschreibung des Rechts von Mädchen und Jungen auf Selbstbestimmung und Partizipation.

Übergriffe geschehen hingegen nicht aus Versehen, sondern wissentlich. Von Übergriffen spricht man bei massiven und/oder häufigen Grenzverletzungen, bei Missachtung der abwehrenden Reaktionen der Opfer und/oder bei Ignoranz gegenüber der Kritik von Seiten Dritter.

Sexuelle Übergriffe können ohne Körperkontakt geschehen, beispielsweise in Form von anzüglichen oder sexistischen Bemerkungen, Voyeurismus oder Flirten von GruppenleiterInnen mit Mädchen oder Jungen. Sexuelle Übergriffe mit Körperkontakt sind z.B. vermeintlich zufällige Berührungen der Genitalien, nicht erwünschter Körperkontakt mit sexueller Konnotation oder zu intime Nähe im alltäglichen Umgang. Auch bei solchen strafrechtlich nicht relevanten sexuellen Übergriffen mit oder ohne Körperkontakt handelt es sich um sexuelle/sexualisierte Gewalt.

Sexuelle Übergriffe werden von Tätern und Täterinnen oft wiederholt und in steigernder Intensität verübt, so dass das Opfer "angetestet", an übergriffige Verhaltensweisen gewöhnt und in der Wahrnehmung und Verteidigung seiner Grenzen geschwächt wird. Charakteristisch für sexuelle Übergriffe ist, dass sie vermeintlich harmlos gedeutet werden können, so dass dem Opfer eine Täuschung seiner Wahrnehmung unterstellt werden kann.

Strafrechtlich relevant ist sexuelle oder sexualisierte Gewalt, wenn sie den Tatbestand der Körperverletzung, des sexuellen Missbrauchs mit oder ohne Körperkontakt, der Erpressung oder der (sexuellen) Nötigung erfüllt. Im Folgenden ist von "Missbrauch" die Rede, weil die Formulierungen im Strafrecht diese Bezeichnung zugrunde legen, auch wenn wir diese Bezeichung sonst wegen des Anklangs an einen "erlaubten Gebrauch" inzwischen möglichst vermeiden wollen:

Sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt ist das Zeigen pornografischer Abbildungen oder das Verüben sexueller Handlungen vor einem Kind oder einem/einer Schutzbefohlenen, die Aufforderung an ein Kind oder eine/einen Schutzbefohlene/n, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, oder die Verabredung zu sexuellen Handlungen etwa per Chat oder Mail. Sexueller Missbrauch/sexuelle Nötigung ist das Vornehmen sexueller Handlungen an Kindern oder Schutzbefohlenen oder an Jugendlichen oder Erwachsenen gegen deren Willen: Küsse, intensives Streicheln, der Zwang, den Täter oder die Täterin an den Geschlechtsteilen zu berühren, Penetration.

Eine ausführliche Darstellung und Erläuterung der verschiedenen Formen von Übergriffen bietet die Handreichung "Zur Differenzierung zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt im pädagogischen Alltag" von zartbitter e.V.

Was zu beachten ist, wenn sich Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene anvertrauen, Opfer geworden zu sein:

  • Bleibe ruhig. Überstürzte Handlungen bringen nichts.

  • Glaube dem Kind oder dem/der Jugendlichen. Nimm es/ihn/sie ernst. Signalisiere, dass er/sie über das Erlebte sprechen darf.

  • Versichere dem Kind oder dem/der Jugendlichen, dem/der jungen Erwachsenen, dass es/er/sie keine Schuld an dem Erlebten hat.

  • Dränge nicht weiter nach. Das Opfer weiß selbst am besten, was es bereit zu erzählen ist. Höre zu und zeige Anteilnahme.

  • Spiele nichts herunter. Oft sind die ersten Erzählungen nur die Spitze des Eisbergs.

  • Mache keine Versprechen, die du nicht einhalten kannst (z.B. niemanden von dem Vorfall zu erzählen).

  • Versichere dem Opfer, dass du das Gehörte vertraulich behandelst, dir aber Hilfe und Beratung holen wirst. Das ist dein Recht!

  • Beziehe das Kind, die/den Jugendliche/n, die/den junge/n Erwachsene/n altersangemessen in die weiteren Schritte mit ein.

  • Handle nicht eigenständig ohne Rücksprachen im Team. Bedenke beim Verdachtsfall zum Schutz des Opfers immer: So viele Menschen wie nötig und so wenig Menschen wie möglich informieren.

  • Hole dir Rat von einer Expertin oder einem Experten, z.B. bei www.wildwasser.de Telefon 06142 965760 oder N.I.N.A Telefon 01805 1234 65, und besprich mit dieser Person das weitere Vorgehen.

  • Wirke darauf hin, dass das Kind, die/der Jugendliche nicht beschämt wird: Sorge dafür, dass die oder der Betroffene nicht unnötig oft vom Erlebten erzählen muss und dass die oder der Betroffene wählen kann, ob sie/er einer Frau oder einem Mann von dem Erlebten berichtet. Sorge dafür, dass das Kind oder die/der Jugendliche zu den nächsten Gesprächen begleitet wird, wenn es/sie/er das wünscht.

  • Konfrontiere unter keinen Umständen den vermeintlichen Täter oder die vermeintliche Täterin mit dem Verdacht.

  • Protokolliere das Gespräch zeitnah für spätere Schritte.

Vom BDKJ-Diözesanverband Paderborn erarbeitete Handlungsempfehlungen

Generell gilt es, den Kreis der mit dem Verdachtsfall betrauten Personen so klein wie möglich zu halten und alle Informationen und insbesondere Namen streng vertraulich zu behandeln – aus Gründen des Opfer- und Täterschutzes. Bei Auftreten eines Falles auf einer anderen Ebene wird dieses Verfahren adäquat auf der nächsthöheren Ebene angewendet.

Im Falle des Verdachts

  • Besprich deine Vermutung mit einer Person deines Vertrauens und unterrichte deinen Vorstand.

  • Nehmt Kontakt zum Diözesanvorstand sowie zu einer erfahrenen Fachkraft auf und lasst euch von diesen hinsichtlich eures weiteren Vorgehens beraten. Dies kann auch anonym geschehen. Adressen von erfahrenen Fachkräften und Beratungsmöglichkeiten erhaltet ihr beim Jugendamt vor Ort oder bei N.I.N.A. oder wildwasser.

  • In enger Absprache mit der Fachkraft schaltet ihr dann gegebenenfalls das Jugendamt und/oder die Polizei/Staatsanwaltschaft ein. Alle weiteren Schritte solltet ihr nur in enger Absprache mit der Fachkraft und den eingeschalteten Behörden gehen!

  • Legt fest, wer von euch Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für Außenstehende und den Diözesanvorstand ist.

  • Unter den informierten Personen besprecht Ihr, in Abstimmung mit dem Diözesanvorstand, wie Ihr den (möglichen) Opfern im Rahmen Eurer Möglichkeiten helfen und Hilfe vermitteln könnt, wie Ihr Euch selbst weitere Hilfe von Außen holt, wie der/die mögliche Täter/Täterin vorerst von eurer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden kann.

Nach einem bestätigten Fall von sexueller/sexualisierter Gewalt

Für diesen Fall sind neben den oben aufgeführten Maßnahmen weitere Schritte einzuleiten:

  • Information der Verbandsmitglieder, der Eltern, der Gemeinde und der Öffentlichkeit

  • Umgang mit (Presse)-Anfragen

  • Verbandsausschlussverfahren

  • Inhaltliche/pädagogische/psychologische Aufarbeitung im Verband.

Du darfst deinem Gefühl trauen. Wenn du bei Berührungen oder Bemerkungen ein schlechtes Gefühl hast, dann sind deine Grenzen verletzt worden. Niemand hat das Recht, für dich zu entscheiden, wie du fühlen sollst, z.B. "das war doch nicht schlimm", "das war doch nur Spaß" oder "das hat dir doch gefallen". Manchmal geschehen Grenzverletzungen tatsächlich aus Versehen. Dann ist es gut, darüber zu reden, damit alle aufmerksamer werden und es sich nicht wiederholt. Du darfst dich anderen anvertrauen, wenn du selber nicht wieder den für dich nötigen Abstand zu der Person herstellen kannst, die deine Grenzen unbeabsichtigt verletzt. 

Übergriffe, also massive und/oder wiederholte Grenzverletzungen, geschehen aber nicht aus Versehen, sondern der Täter/die Täterin weiß genau, was er/sie tut. Du kannst davon ausgehen, dass es sich um bewusstes übergriffes Verhalten handelt, wenn er/sie versucht, seine/ihre Handlungen als normal hinzustellen, dir die Veranwortung zuzuschieben oder dir Angst zu machen.

Es ist dein Recht, selbst zu entscheiden, welche Berührungen du magst und welche nicht. Gerade wenn du noch jung bist und die andere Person deutlich älter oder erwachsen ist, und auch wenn die Situation sich zuerst schön angefühlt hat und du erst später gemerkt hast, dass es dir zu viel und zu nah war: Es ist ihre Verantwortung, deine Intimsphäre nicht zu verletzen und deine Grenzen zu wahren. Du bist nicht schuld, weil du "erst mitgemacht" hättest, indem du dich nicht gewehrt oder die Aufmerksamkeit tatsächlich genossen hast. Der Täter/die Täterin hat an jedem Punkt des Geschehens die Verantwortung für sein/ihr Handeln.

Menschen haben viele verschiedene Seiten. Die Person, die sich dir gegenüber übergriffig verhält, kann auch richtig nett, lustig, interessiert, liebevoll sein. Das ändert aber nichts daran, dass sie etwas falsches tut und dafür verantwortlich ist. Er/sie fügt dir Schaden zu. Du darfst dir Hilfe holen, damit die Situation sich nicht wiederholt. Niemand hat das Recht, von dir zu verlangen, dass du über das Erlebte schweigst!

Du findest Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Beratungsstellen, z.B. bei www.wildwasser.de Telefon 06142 965760 oder N.I.N.A Telefon 01805 1234 65, die dir Hilfe in deiner Nähe vermitteln können.
Wenn du lieber zuerst mit jemand Vertrautem sprechen willst: Überlege, wem du dich anvertrauen möchtest. Wenn die- oder derjenige dir nicht gleich glaubt, dich nicht ernst nimmt oder nichts unternehmen will, suche nach einer anderen Person.
Wendet euch an die Verantwortliche/den Verantwortlichen in deinem Verband. Es ist dein Recht, diesen Weg zu gehen, damit die Übergriffe sich nicht wiederholen.

Aktiv gegen sexuelle und sexualisierte Gewalt!

Ernst nehmen, fördern, respektieren, ermutigen, befähigen: Das ist Alltag in der katholischen Jugendverbandsarbeit. Unsere ausgebildeten Gruppenleiterinnen und -leiter gehen jeden Tag verantwortungsbewusst und sensibel mit Jungen, Mädchen und jungen Erwachsenen um. Das sind wichtige Teile von präventiver Arbeit, die in den Jugendverbänden nicht nur einen festen Ort, sondern eine lange Tradition hat. Was das genau heiß? Das steht auf den folgenden Seiten:

  • Unsere Mitglieds- und Diözesanverbände sowie die Landesstellen sind seit Jahren sehr aktiv in der Ausbildung von Gruppenleiterinnen und -leitern. 

  • Der BDKJ-Bundesvorstand steht im Kontakt mit den Mitglieds- und Diözesanverbänden, um im möglichen Fall von Missbrauch eine im Sinne der Opfer zügige und transparente Kommunikation aller Betroffener nach innen und außen zu unterstützen

  • Das Thema „Prävention sexueller Gewalt“ ist in der Ausbildung von ehrenamtlichen Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern explizit verortet. Die katholischen Jugendverbände haben in den vergangenen Jahren Interventionspläne, Verhaltenskodizes und Arbeitshilfen zum Thema entwickelt und wenden diese an.

  • In dem Wissen, dass die Verantwortung für die angesprochenen Taten niemals bei den missbrauchten Kindern und Jugendlichen selbst liegen kann, ist und bleibt doch das Stark- und Selbstbewusst-Machen von Kindern und Jugendlichen ein immanenter Ansatz katholischer Kinder- und Jugendarbeit, damit diese selbst Grenzüberschreitungen wahrnehmen und sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten schnell und selbstbewusst Hilfe und Unterstützung holen können.

  • Kinder und Jugendliche haben eine Stimme in katholischer Kinder- und Jugendarbeit. So erleben sie, dass sie mit ihren Anliegen ernst und wahr genommen werden. Diese Grundhaltung ermöglicht es, dass Kinder und Jugendliche sich anvertrauen und sie Begleitung und Unterstützung erfahren.

  • Katholische Kinder- und Jugendarbeit ist immer parteilich. Wir stehen uneingeschränkt auf Seiten der Kinder und Jugendlichen. Wir stehen zu den Kindern und Jugendlichen und bewerten nicht.

  • Wir bieten unser Wissen und unsere Erfahrung an.

Für den Fall, dass sexualisierte Gewalt bei uns verübt wird, haben wir klare Handlungsempfehlungen erstellt.

DPSG

Die DPSG informiert in der Arbeitshilfe "Aktiv gegen sexualisierte Gewalt" über Prävention und Intervention in der DPSG und stellt Informationen, Methodensammlungen und Literatur zur Sexualpädagogik bereit.

J-GCL

Die „Leitlinien zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt in den J-GCL“ (inkl. Selbstverpflichtungserklärung), die „Schutzvereinbarungen zur Prävention sexualisierter Gewalt“ und die „Handlungsleitfäden für Verantwortliche in den J-GCL bei (Verdachts-)Fällen sexualisierter Gewalt“ wurden in den Jahren 2012 bis 2015 (teils aktualisierend) beschlossen, - nachzulesen in einer Broschüre. Ziel der dort genannten Regelungen und Maßnahmen ist, zu gewährleisten, dass in den J-GCL und darüber hinaus eine Kultur gewaltloser und grenzachtender Beziehungen gepflegt und eingeübt wird, dass Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene keine (sexualisierte) Gewalt erleben und, dass sie, falls dies doch geschieht, möglichst schnell kompetente Hilfe bekommen und Beendigung der Gewaltsituation erfahren. In der Handreichung  „Was tun, wenn...“ sind neben den Handlungsleitfäden auch weitere Informationen, Anlaufstellen und empfehlenswerte Internet-Links zu finden.

KJG
Eine umfangreiche Arbeitshilfe zum Thema Sexualpädagogik hat die KjG im Februar 2010 veröffentlicht. Damit wirbt sie auch für eine offene und vorurteilsfreie Thematisierung von Sexualität in der kirchlichen Jugendarbeit. Denn erst wenn man weiß, was man will in Bezug auf Sexualität, kann man auch konsequent "Nein!" sagen. Sexualpädagogik ist ein wichtiger Baustein der Prävention, weil sie auch dazu befähigt, Übergriffe zu benennen - und wo über Übergriffe gesprchen wird, müssen Täter*innen mit schnellerem Eingreifen rechnen.Außerdem hat die KjG zusammen mit der LAG-Bayern ein Plakat zum mit einem Verhaltenskodex und eine Broschüre mit Grundsatzinformationen für Pfarreien entwickelt.

Kolpingjugend
Kinder aktiv schützen - ein Rundum-Paket für GruppenleiterInnen und Verantwortliche im Verband: Informationen über Formen, Anzeichen, Folgen und rechtliche Bewertung von Kindeswohlgefährdung insbesondere durch sexualisierte Gewalt, Kataloge von Präventionsmaßnahmen und Reaktionsmöglichkeiten, Methoden für Gruppenstunden zum Thema, Checkliste für Ferienfreizeiten, Kontaktstellen und Linkliste, verständlich und praxisnah aufbereitet.

PSG
Die PSG hat unter dem Titel Wenn ich NEIN sag, mein ich's auch! eine Broschüre für Gruppenleiterinnen herausgegeben. Inhalt: Prävention, Tipps für Gruppenstunden, Handlungsoptionen im Verdachtsfall.

++++

BDKJ-Diözesanverband Bamberg
Auf der Webseite des BDKJ Bamberg zum Thema "Sexuelle Gewalt" gibt es neben allgemeinen Informationen und Materialien für professionell Tätige in der Jugendarbeit eine umfassende Arbeitshilfe zum Schutz vor sexueller Gewalt und Literaturempfehlungen.

BDKJ-Diözesanverband Freiburg
In der Erzdiözese Freiburg hat im Januar 2009 eine Fachgruppe aus Jugendverbänden, Jugendbüros und Fachstellen Materialien zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vorgelegt. Diese umfangreichen Materialien werden seitdem in der Gruppenleiterausbildung, bei der Einstellung neuer hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und in Schulungsteams eingesetzt. Ziel ist es: Kinder und Jugendliche in Gruppen zu stärken und Verantwortliche zu sensibilisieren. Die Materialien sind hier zu finden: Materialien zum Schutz vor sexueller Gewalt.

BDKJ-Diözesanverband Hamburg
Der Diözesanverband Hamburg ist Mitherausgeber der Broschüre Kinder schützen mit Adressteil der Erzdiözese Hamburg.

BDKJ-Diözesanverband Limburg
Seit dem 16.09.2013 gilt die "Rahmenordnung* Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" im Bistum Limburg als Diözesanes Gesetz. Mit dem kirchlichen Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 11/2020, S. 169 ff. wurden die Regelungen zur Prävention vor sexuellem Missbrauch im Bistum Limburg in seiner gültigen Fassung veröffentlicht.
Am 27.06.2021 wurde durch die BDKJ Diözesanversammlung das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) des BDKJ Diözesanverband Limburg bestätigt und beschlossen. Die dort aufgeführte Kultur der Achtsamkeit, den Verhaltenskodex und die Regelungen in Gefährdungssituationen, sollen im Zusammenspiel mit dem Diözesanen Gesetz einen geschützten Raum für Kinder und Jugendliche eröffnen.
Innerhalb unserer Aktionen nehmen wir viel Begeisterung, Freunde und eine großartige Stimmung wahr. Jedoch kann es für uns oder die Teilnehmer*innen zu Gefährdungssituationen oder „komischen Erlebnissen“ kommen, auf die wir vorbereitet sein wollen. Deswegen haben wir in dem folgenden Factsheet – Kinderschutz im Rahmen Aktion Dreikönigssingen im Bistum Limburg für Euch als eine erste Übersicht.
Unabdingbar zu den hier aufgeführten Punkten ist eine vorgeschaltete Risikoanalyse bzw. eine Überprüfung der bisher vorgenommen Risikoanalyse in den Pfarrei/ Verband auf die örtlichen Gegebenheiten im Kontexte jeglicher Aktion des BDKJ Limburg.

BDKJ-Diözesanverband Mainz
Der BDKJ Mainz hat eine Arbeitshilfe zum Kindeswohl mit dem Titel "Kinder schützen" herausgegeben. Diese enthält wichtige Informationen zum Thema sexualisierte Gewalt, wie zum Beispiel Folgen von sexualisierter Gewalt und Kontakte von Beratungsstellen, sowie praktische Tipps bei Verdachtsmomenten und eine beispielhafte Falldokumentation.
Außerdem unterschreiben ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Selbstverpflichtungserklärung.
Als Methodensammlung zur Präventionsarbeit gibt es den Ordner "Kinder stark machen", der über die Lotsenstelle Kindeswohl bestellt werden kann. In dem 86-Seiten starken Ordner steht die aktive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und damit die eigenständige Prävention vor (sexualisierter) Gewalt im Vordergrund. Er bietet Methodenvorschläge und auch Spiele zu Themen wie, Kindermitbestimmung, Kinderrechte, Grenzen setzen, Nein-Sagen und „Unterwegs im Netz“ an. Die Methoden können unter anderem gut in Gruppenstunden und in der Sakramentenkatechese umgesetzt werden.

BDKJ-Diözesanverband Paderborn
Die umfangreichen Informationen zum Thema Prävention und Kindeswohlgefährdung enthalten Links zu lokalen AnsprechpartnerInnen, Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen - für Engagierte in der Jugendverbandsarbeit, Verantwortliche von Ferienfreizeiten und andere ehrenamtlich Tätige.

BDKJ-Diözesanverband Regensburg
Auf der Themenseite "Prävention sexualisierter Gewalt" des Diözesanverbands Regensburg gibt es die Arbeitshilfe Prävention sexualisierter Gewalt" zum Bestellen oder zum Download: mit Methoden für Gruppenstunden, Hintergrundwissen über sexualisierte Gewalt und Tipps zum Umgang bei Verdachts- oder Missbrauchsfällen.

BDKJ-Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart
Die kirchliche Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart tritt entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor Kindeswohlgefährdung zu schützen und den Zugriff auf Kinder für TäterInnen in den eigenen Reihen so schwer wie möglich zu machen. Verschiedene Materialien und Angebote sollen dabei helfen, einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu schaffen.

BDKJ-Diözesanverband Speyer
Der Diözesanverband Speyer hat 2012 eine Informationsbroschüre herausgebracht, die ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit kompetent in die Themen Kindeswohlgefährdung, (sexualisierte) Gewalt, Prävention und Krisenintervention einführt: Kinder schützen

BDKJ-Diözesanverband Trier
Informationen zu sexualisierter Gewalt und Vorstellungen der Kontaktpersonen der Jugendverbände in der Diözese Trier, die konkrete Unterstützung anbieten: Schutz von Kindern und Jugendlichen. Kontaktmöglichkeiten und AnsprechpartnerInnen zum Thema sexualisierte Gewalt


++++

BDKJ Bayern
Vom BDKJ-Landesverband Bayern gibt es hier Materialien zur Prävention sexueller Gewalt.
Sexualisierte Gewalt auf Ferienfreizeiten verhindern: Dabei hilft die Checkliste für Ferienfreizeiten

BDKJ NRW
Broschüre "Kinder schützen" - Eine Information für Gruppenleiter/innen verbandlicher Jugendgruppen

Webcode BDKJ Journal 011023

Nicht sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist ein Tabu in der katholischen Kirche - sondern das Reden darüber

Beschluss der BDKJ-Bundeskonferenz der Frauenjugend, 1993
Beschluss des BDKJ-Hauptausschusses, 1993
Die Frauen im BDKJ wollen nicht länger verschweigen was Mädchen und Frauen angetan wird. Sie schlagen Schritte der Enttabuisierung vor und fordern Verantwortliche auf nicht länger die Augen zu verschließen.
Beschluss "Nicht sexuelle Gewalt..." als pdf

Grenzen setzen - Grenzen akzeptieren

Beschluss der BDKJ-Bundesfrauenkonferenz, 1995
Was ist sexuelle Gewalt? Was bedeutet sexuelle Gewalt für Mädchen und Frauen? Wie können wir sexueller Gewalt begegnen? Wie können wir sexuelle Gewalt verhindern? Der Beschluss versucht Antworten auf diese Fragen zu finden.
Beschluss "Grenzen setzen" als pdf

Mädchen- und frauenpolitische Forderungen an die Bundesregierung

Beschluss der BDKJ-Bundesfrauenkonferenz, 1995
Der Abschnitt D dieses Antrags fordert eine konsequente Sanktionierung sexueller Gewalt gegen Mädchen und Frauen.
Beschluss "Mädchen- und frauenpolitische Forderungen" als pdf

Nein zu sexualiserter Gewalt in der katholischen Kirche

Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung, 2002
Der BDKJ verurteilt jegliche Form von sexualisierter Gewalt. Der BDKJ-Vorstand wird sich in die Diskussion einbringen
Beschluss "Nein zu sexualisierter Gewalt" als pdf

Stellungnahme zu den "Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz bei sexuellem Missbrauch"

Beschluss der BDKJ-Bundesfrauenkonferenz, 2003
Die BDKJ-Bundesfrauenkonferenz begrüßt die Beschlussfassung der Leitlinien und fordert in einigen Punkten eine entscheidende Weiterentwicklung.
Beschluss "Stellungnahme zu den Leitlinien" als pdf

Stellungnahme "Erschüttert und entschlossen"

Beschluss des BDKJ-Bundesvorstandes, 2010
Beschluss "Stellungnahme Erschüttert und entschlossen" als pdf

Hilfe-Telefon
N.I.N.A.
Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen

Beratungsstellen
www.zartbitter.de

www.wildwasser.de

www.praetect.de
Bayrischer Jugendring, Verhaltenskodex, Merkblatt für Freizeiten und weitere Informationen.

https://www.ajs-bw.de/sexualpaedagogik-praevention-von-sexualisierter-gewalt.html
Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg, Liste mit Beratungsstellen in der Umgebung und Arbeitshilfen.

Deutscher Bundesjugendring
Mit dem Hintergrundpapier "Führungszeugnisse für Ehrenamtliche - ein geeigneter Beitrag zur Prävention sexuellen Missbrauchs in Jugendverbänden" bietet der DBJR eine fundierte Auseinandersetzung.
Grundsatzpapier des DBJR

Deutscher Caritasverband
Empfehlungen des Deutschen Caritasverbandes zur Prävention von sexualisierter Gewalt sowie zum Verhalten bei Kenntnis von sexualisierter Gewalt: http://www.caritas.de/sexueller-missbrauch

Deutsche Bischofskonferenz
Angebote der Deutschen Bischofskonferenz zu Prävention sexueller Gewalt

Literatur
Ursula Enders (Hg.), Grenzen achten. Schutz vor sexuellem Missbrauch in Institutionen. Ein Handbuch für die Praxis, Köln 2012. 408 Seiten, 14,99 €.

Kontakt

Dennis Wartenberg

Teamassistent Bundesstelle Berlin
Tel. 030 / 288 78 95 - 0 oder - 2
Fax 030 / 288 78 95 - 5
wartenberg[at]bdkj.de

Daniela Hottenbacher

BDKJ-Bundesvorsitzende
mobil: 0177 / 608 89 29
hottenbacher[at]bdkj.de