Sie befinden sich hier:
Navigation überspringenPrävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt in der BDKJ-Bundesstelle
Ansprechpersonen bei sexualsisierter Gewalt
Die Ansprechpersonen bei sexualisierter Gewalt im Verantwortungsbereich der BDKJ-Bundesstelle sind
weibliche Absprechperson:
Franziska von Deimling
männliche Ansprechperson:
Dennis Wartenberg
Mail an: praevention[at]bdkj.de
Es werden vom Bundesvorstand mindestens zwei Mitarbeiter*innen unterschiedlichen Geschlechts als Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt der BDKJ-Bundesstelle beauftragt. Die beauftragten Ansprechpersonen nehmen Hinweise auf sexualisierte Gewalt, sexuellen Missbrauch und geistlichen Missbrauch an Personen jeden Alters entgegen. Die beauftragten Ansprechpersonen sind bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt zuständig für:
- die Weitergabe von Informationen zum weiteren Verfahren sowie Hilfestellungen und Unterstützungsmöglichkeiten, insbesondere von externen Organisationen, an die meldende Person.
- die Entgegennahme des Hinweises auf sexualisierte Gewalt und deren detaillierte Dokumentation.
- die Aktivierung des Handlungsleitfadens bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt und die Information entsprechender Stellen.
Darüber hinaus verantwortet die beauftragten Ansprechpersonen
- die regelmäßige Überprüfung des Präventions- und Interventionskonzepts der BDKJ-Bundesstelle.
- die jährliche Information des Bundesvorstands sowie der Geschäftsführung der BDKJ-Bundesstelle über die Anzahl und Häufigkeit der Meldungen und die angestoßenen Maßnahmen. Sind Bundesvorstandsmitglieder oder die Geschäftsführung einer Tat verdächtig, so erfolgt diese Information vertraulich an die weiteren Bundesvorstandsmitglieder.
- die regelmäßige Absprache der Arbeit miteinander.
Bei Verdacht gegen ein Mitglied des BDKJ-Bundesvorstands oder der Geschäftsführung sind die beauftragten Ansprechpersonen nicht an die Weisung des unter Verdacht stehenden BDKJ-Bundesvorstandsmitglieds oder der unter Verdacht stehenden Geschäftsführung gebunden und dieser*m Gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die beauftragten Ansprechpersonen haben unabhängig von einer Weisung oder Unterlassungsanweisung des BDKJ-Bundesvorstands oder der Geschäftsführung die Aufgabe jedem Verdachtsfall die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen und die entsprechenden Verfahren zu aktivieren sowie ggf. weitere Maßnahmen zum Schutz von Personen in der BDKJ-Bundesstelle und der Durchsetzung von Betroffenenrechten anzustoßen, wenn der BDKJ-Bundesvorstand seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Die Aufgaben der beauftragten Ansprechpersonen werden mindestens alle zwei Jahre gemeinsam mit dem Präventions- und Interventionskonzept reflektiert und ggf. angepasst.
Präventions- und Interventionskonzept der BDKJ-Bundesstelle
Grundlage für die Konzepte der BDKJ-Bundesstelle sind gesetzliche Grundlagen, die Ordnungen der Deutschen Bischofskonferenz und die Ordnungen des Erzbistums Köln als Belegenheitsbistum.
Das Präventions- und Interventionskonzept der BDKJ-Bundesstelle besteht neben dem eigentlich Konzept aus weiteren Bausteinen:
- Beauftragung der Ansprechpersonen
- Schulungskonzept für Mitarbeiter*innen der BDKJ-Bundesstelle
- Awarenesskonzept für Veranstaltungen der BDKJ-Bundesstelle
- Selbstverpflichtungserklärung der Mitarbeiter*innen der BDKJ-Bundesstelle
- Verhaltenskodex für Mitarbeiter*innen der BDKJ-Bundesstelle
- Verfahren bei Verdacht auf sexuellen Übergriff oder sexuellen Missbrauch durch berufliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der BDKJ-Bundesstelle
Dateien zum Download
Kontakt
Teamassistent Bundesstelle Berlin
Tel. 030 / 288 78 95 - 0 oder - 2
Fax 030 / 288 78 95 - 5
wartenberg[at]bdkj.de