Satzungsauschuss

Der BDKJ-Satzungsausschuss berät über die satzungsgemäßen Anliegen des Bundesverbandes und seiner Untergliederungen. Dem Satzungsausschuss werden regelmäßig Veränderungen der Satzungen von Jugend- und Diözesanverbänden vorgelegt, diese werden dort beraten und dem BDKJ-Bundesvorstand zur Empfehlung weitergeleitet. Der Ausschuss kontrolliert die Zugehörigkeit der einzelnen Untergliederungen zum Verband und macht Vorschläge, um die Satzung an jugend- und gesellschaftspolitischen Gegebenheiten anzupassen. 

Die Mitglieder des BDKJ-Satzungsausschusses werden von der BDKJ-Hauptversammlung gewählt. Der Satzungsausschuss besteht zurzeit aus sieben Mitgliedern.

Verfahren zur Genehmigung von Satzungen:

Bitte reicht Eure Satzungen zur Genehmigung an den Bundesvorstand ein unter bundesvorstand[at]bdkj.de
Eure Satzung wird dann möglichst zur nächsten Sitzung mit eingeplant. Das Protokoll der Sitzung enthält die Empfehlungen des Satzungsausschusses an den Bundesvorstand, über die in der nächsten Bundesvorstandssitzung entschieden wird. Der Bundesvorstand informiert dann umgehend über das Ergebnis der Beratung schriftlich.

Die Termine des Satzungsausschusses finden Ihr hier.
 

Die jeweiligen Mitglieder des Satzungsausschusses beraten gerne bereits im Vorfeld bei der Überarbeitung Eurer Satzung. Welches Mitglied für welchen Diözesanverband zuständig ist, steht in dieser Liste.

Bundesordnung aktuell mit gültiger Geschäfts- und Wahlordnung

Arbeitshilfe Satzung

Arbeitshilfe Satzung (Stand Oktober 2018)

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