Was gerade auf Bundesebene geschieht

Aufarbeitungsprojekt

  • Klärung der Finanzierung des Aufarbeitungsprojekts
  • Erstellen der Verträge mit den Verbänden. Sobald alle inhaltlichen und rechtlichen Fragen geklärt sind, kommt der Bundesvorstand auf die Jugendverbände zu.
  • Vorbreitungen zur Einrichtung einer Anlaufstelle des BDKJ-Bundesverbandes zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und den Strukturen des BDKJ
  • Klärung der Besetzung der Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
  • Suche nach einem Konsortium für das Forschungsprojekt

Weitere Schritte

  • Klärungen zum Beitritt zum Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene von sexualisierter Gewalt (EHS)
  • Klärung der Finanzierung unseres Aufarbeitungsprozesses
  • Klärung des Umgangs mit und der Finanzierung von Anerkennungszahlungen

Headerbild: Barbara Dietl / UBSKM

Kontakt

Gregor Podschun

BDKJ-Bundesvorsitzender
Tel. 02 11 / 46 93 - 162
podschun[at]bdkj.de