Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)

BDKJ ist Unterzeichner der ITZ

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb möchten wir uns der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) anschließen und haben die Aufnahme in die ITZ-Unterzeichnerliste beantragt. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

Veröffentlichung und Darstellung der 10 ITZ-Transparenzinformationen

 

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) wird von den Jugendverbänden und von seinen Gliederungen gebildet. Er wurde 1947 in Hardehausen gegründet. Nach öffentlichem Recht ist der BDKJ ein nicht-eingetragener Verein. Nach kirchlichem Recht ist der BDKJ ein privater nicht-rechtsfähiger kanonischer Verein. Er unterliegt der Aufsicht der Deutschen Bischofskonferenz. Sitz ist der Sitz seines Rechtsträgers, des BDKJ-Bundesstelle e.V..

Der BDKJ-Bundesstelle e.V. ist der Rechtsträger des BDKJ auf Bundesebene. Er wurde 1997 gegründet. Nach öffentlichem Recht ist der BDKJ-Bundesstelle e.V.  ein eingetragener Verein (VR 8320, Amtsgericht Düsseldorf). Der Verein unterliegt dem kirchlichen Aufsichtsrecht. Sitz ist das Jugendhaus Düsseldorf, Carl-Mosterts-Platz 1, 40477 Düsseldorf. Das Berliner Büro befindet sich in der Chausseestraße 128/129, 10117 Berlin.

2. Ordnungen, Satzung und Grundsatzprogramm

Die Bundesordnung trifft grundlegende regelungen  für den BDKJ auf Bundesebene sowie den Gliederungen des BDKJ.

Die Geschäftsordnung gilt für alle Organe und Gremien des BDKJ auf Bundesebene.

Das Grundsatzprogramm steht in Bezug zur Bundesordnung als ein Text, der auf grundsätzlicher Ebene Selbstverständnis und Zielsetzung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) verdeutlicht. Es zeigt, warum sich der BDKJ als katholischer Dachverband versteht, sich politisch in Kirche und Staat einbringt und aktiv die Gesellschaft mitgestaltet.

Die Satzung des BDKJ-Bundesstelle e.V. ist die Verfassung des Vereins.

3. Bescheid vom Finanzamt

Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und kirchlichen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 der AO). Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Der Verein ist nach letztem Freistellungsbeischeid von 2022 von der Körperschaftssteuer befreit.

4. Namen und Funktionen der Entscheidungsträger*innen

Der Bundesvorstand leitet den BDKJ und seine Einrichtungen im Rahmen der Bundesordnung und der Beschlüsse der zentralen Organe.

Mitglieder des Bundesvorstandes sind:

  • eine hauptamtlich tätige Geistliche Verbandsleitung, geschlechtsungebunden,
  • eine hauptamtlich tätige Person weiblichen oder diversen Geschlechts,
  • eine hauptamtlich tätige Person männlichen oder diversen Geschlechts,
  • eine ehrenamtlich tätige Person weiblichen oder diversen Geschlechts und
  • eine ehrenamtlich tätige Person männlichen oder diversen Geschlechts.

Gewählt werden können Personen, die Mitglied eines Jugendverbandes des BDKJ sind. Als Geistliche Verbandsleitung kann gewählt werden, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Theologie oder vergleichbarer Studiengänge oder eine Beauftragung zum pastoralen Dienst hat. Die Mitglieder des Bundesvorstandes werden von der Hauptversammlung für drei Jahre gewählt. Die Beauftragung der Geistlichen Verbandsleitung erfolgt durch die Deutsche Bischofskonferenz.

Der Bundesvorstand besteht derzeit aus:

Die Mitglieder des Bundesvorstands sind zugleich Mitglieder des Vorstands des BDKJ-Bundesstelle e.V..

Der Vorstand bedient sich eine*r Geschäftsführer*in, der*dem bei der Führung der laufenden Geschäfte Vertretungsmacht im Sinne des § 30 BGB zusteht. Er*sie hat beratende Stimme im BDKJ-Bundesvorstand sowie im Vorstand des BDKJ-Bundesstelle e.V.. Geschäftsführer ist Gregor Podschun.

Die Mitgliederversammlung des BDKJ-Bundesstelle e.V. sind neben dem Bundesvorstand je fünf Personen, die von der BDKJ-Hauptversammlung gewählt werden sowie fünf Personen, die vom BDKJ-Hauptausschuss gewählt werden. Die derzeitige Zusammensetzung findet sich hier.

Oberstes beschlussfassendes Organ des BDKJ ist die Hauptversammlung. Der Hauptausschuss kann über alle Angelegenheiten des BDKJ beschließen, die nicht anderen Organen vorbehalten sind.

5. Bericht über die Tätigkeit

Der Bundesvorstand legt jährlich der Hauptversammlung einen Rechenschaftsbericht vor, welche diesen entgegennimmt. Der aktuelle Rechenschaftsbericht des Bundesvorstands findet sich hier.

6. Personalstruktur

Der BDKJ-Bundesstelle e.V. gliedert sich derzeit in 14 Referate:

  • Referat Aktion Dreikönigssingen
  • Referat Diversität
  • Referat Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit und Internationale Gerechtigkeit
  • Referat Freiwilligendienste
  • Referat Friedensethik und Soldat*innenfragen
  • Referat Internationale Freiwilligendienste
  • Referat Internationale Jugendarbeit
  • Referat Jugendpolitik
  • Referat Jugendsozialarbeit
  • Referat Kirchenpolitik
  • Referat Kommunikation
  • Referat Mädchen- und Frauenpolitik
  • Referat Theologische Grundsatzfragen
  • Projektreferat 72-Stunden-Aktion
  • Referat Eine Erde - Das Ökumenische Netzwerk

Derzeit sind 30 Beschäftigte für den BDKJ-Bundesstelle e.V. tätig, darunter 3 Bundesvorstandsmitglieder, 19 Referent*innen, 3 Teamassistent*innen des Bundesvorstands, 4 Verwaltungsfachkräfte, 1 Social-Media-Creator*in. Im Stellenplan sind insgesamt 20,5 Vollzeitäquivalente vorgesehen.

Im Bundesvorstand sind zwei Personen ehrenamtlich für den BDKJ-Bundesstelle e.V. tätig.

Der*die Geschäftsführer*in ist beim Jugendhaus Düsseldorf e.V. beschäftigt.

Die Mitarbeiter*innen der BDKJ-Bundesstelle sind hier zu finden.

7. /8. Mittelherkunft und Mittelverwandung

Die Mittelherkunft ist transparent im Lobbyregister dargestellt.

Der Rechenschaftsbericht mit Gewinn- und Verlustrechnung findet sich hier.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

Der BDKJ ist in folgenden organisationen Mitglied:

Der BDKJ nimmt für das Jugendhaus Düsseldorf e.V. die Vertretung bei der GEPA mbh wahr.

10. Spenden

Der BDKJ-Bundesstelle e.V. erhält keine Spenden von juristischen oder natürlichen Personen, die mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Spenden betragen derzeit nur 0,14% am betrieblichen Ertrag.

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