Was bisher geschehen ist

Zeitstrahl

Der BDKJ und seine Mitglieds- bzw. Diözesanverbände entscheiden sich während der BDKJ-Hauptversammlung vom 24. bis 26. Juli 2020, die Geschichte sexualisierter Gewalt in ihren Reihen transparent und offensiv aufzuarbeiten.

Dazu wird der Beschluss „Einrichtung einer Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“ gefasst.

In enger Zusammenarbeit mit Betroffenen und Überlebenden sexualisierter Gewalt hat die Kommission das auf diese Seiten beschriebene Konzept zur Aufarbeitung erarbeitet, welches von der BDKJ Hauptversammlung im Mai 2022 angenommen wurde.

Die BDKJ-Hauptversammlung hat sich intensiv mit der Aufarbeitung befasst einen Grundsatzbeschloss gefasst.
Grundsatzbeschluss „Aufarbeitung im BDKJ - Faktoren erkennen, verändern, verhindern“
Kurz und knapp zusammengefasst, wurden darin folgende Punkte festgelegt:

  • Unser Ziel ist es konkrete Konsequenzen für unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu ziehen, damit diese in unseren Verbänden vor Übergriffen geschützt sind. Die Perspektive und Anliegen von Betroffenen sollen dabei in den Vordergrund gestellt werden.
  • Der BDKJ-Bundesverband führt ein unabhängiges Forschungsprojekt durch. Das Forschungsprojekt soll bis Ende des Jahres 2025 abgeschlossen sein.
    Beschluss „Durchführung eines Forschungsprojekts“
  • Eine Aufarbeitungskommission des BDKJ wird ins Leben gerufen.
    Beschluss „Einrichtung einer „Aufarbeitungskommission des BDKJ“
    Diese erstellt aus den Forschungsergebnissen konkrete Handlungsempfehlungen für alle Ebenen des BDKJ.
  • Der BDKJ-Bundesverband richtet eine Clearingstelle in erster Linie für Betroffene und betroffene Systeme ein.
  • Als BDKJ-Bundesverband und beteiligte Jugend- und Diözesanverbände verpflichten wir uns zu einer aktiven Mitarbeit am gesamten Prozess sowie dazu, aus den Ergebnissen des Forschungsprojektes und den Empfehlungen der Aufarbeitungskommission des BDKJ Konsequenzen zu ziehen und Maßnahmen zu ergreifen.
  • Um die Arbeiten der Forschungskommission, der Aufarbeitungskommission sowie des BDKJ-Bundesvorstandes begleitend zu unterstützen, arbeitet die bisherige Kommission zur Aufarbeitung unter neuem Namen („Kommission zur Vorbereitung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im BDKJ“) weiter.
    Beschluss „Weiterarbeit und Umbenennung der bisherigen Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“

Am 26. Januar 2023 wurde die „Vorstudie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ“ veröffentlicht.

Diese kann hier abgerufen werden.

Beschlüsse von BDKJ-Hauptversammlungen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Aufarbeitung im BDKJ - Faktoren erkennen, verändern, verhindern

Beschluss von 2022

Durchführung eines Forschungsprojektes

Beschluss von 2022

Weiterarbeit und Umbenennung der bisherigen Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Beschluss von 2022

Einrichtung einer „Aufarbeitungskommission des BDKJ“

Beschluss von 2022

Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche intensivieren!

Beschluss von 2021

Einrichtung einer Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Beschluss von 2020

Headerbild: Barbara Dietl / UBSKM

Kontakt

Gregor Podschun

BDKJ-Bundesvorsitzender
Tel. 02 11 / 46 93 - 162
podschun[at]bdkj.de