Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern

(vgl. Kapitel 5.2 des Koalitionsvertrags)

Zusammenfassung

Im Koalitionsvertrag wird der Wille deutlich, die Beteiligungsmöglichkeiten für die Menschen an der politischen Willensbildung auszubauen. Dies soll über digitale Beteiligungsplattformen geschehen, so dass konstruktive und frühzeitige Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern besser gelingt.  Die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltpolitisch relevanten Entscheidungsprozessen soll gestärkt werden, ohne die zügige Umsetzung von Planungsvorhaben zu gefährden. Verkehrsinfrastrukturprojekte brauchen Akzeptanz und Transparenz. Die Bürgerbeteiligung in der Vorphase der Planfeststellung soll verbessert werden und hierfür verbindliche Qualitätsstandards gesetzlich festgeschrieben werden. Bürgerinnen und Bürger und die Akteure der Zivilgesellschaft sollen konsequent in die Diskussion um Zukunftsprojekte und die Ausgestaltung von Forschungsfragen einbezogen werden. Zugleich soll die Partizipation Jugendlicher gestärkt werden. Dabei sollen Anreize zur Stärkung partizipationsfördernder Kommunalpolitik gelegt werden. Jugendhilfeausschüsse und Jugendhilfeplanung sollen dabei als Ansatzpunkte guter Jugendpolitik gesehen werden. Für das ehrenamtliche und freiwillige Engagement Jugendlicher wollen die Koalitionspartner für mehr Anerkennung sorgen.

Bewertung

Ein positives Signal ist, dass der Koalitionsvertrag die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aufgreift und sich gerade auch auf die Beteiligung von jungen Menschen bezieht. Die Potenziale der Digitalisierung zur Stärkung der Demokratie stärker zu nutzen, wird dabei ein wichtiger Schritt sein.

Die Zukunft lacht, wenn die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern nicht zur Pseudobeteiligung verkommt, sondern die Ideen und die Mitarbeit der Befragten wirkliche Wirkung im politischen Prozess erzielen. Zudem muss transparent gemacht werden, was mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses geschieht.

Die Zukunft lacht, wenn Menschen bereits frühzeitig in Planungsfeststellungsverfahren eingebunden werden. Dann muss auch damit gerechnet werden, dass an der ein oder anderen Stelle die Planungsvorhaben nicht entsprechend schnell umgesetzt werden können, das muss aber in Kauf genommen werden, wenn der Wille der Bürgerinnen und Bürger dies vorsieht und ernst genommen werden will.

Die positive Benennung der Jugendhilfeausschüsse und Jugendhilfeplanung ist ein positives Signal, welches der BDKJ teilt. Allerdings ist es oft gerade für junge, verbandlich aktive Menschen schwierig sich entsprechend in die Jugendhilfeausschüsse einzubringen z.B. aufgrund der äußerst starren, festgelegten Zeitpläne. Gerade sie sind es aber, die als junge Mandatsträgerinnen und Mandatsträger die Interessen einer Vielzahl von jungen Menschen demokratisch legitimiert vertreten.

Die Zukunft lacht, wenn Beteiligungsformen stärker an den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen ausgerichtet werden.