Fahrtkostenzuschuss

Regelung für Veranstaltungen der BDKJ-Bundesstelle

Allgemein


Für die An- und Abreise zu folgenden Veranstaltungen der BDKJ-Bundesstelle können Fahrtkosten bezuschusst werden:

  • Sitzungen des Hauptausschusses,
  • Sitzungen der satzungegemäßen Ausschüsse,
  • Sitzung der Mitgliederversammlung,
  • Sitzungen von Arbeitsgruppen, die von den Organen des BDKJ-Bundesverbandes (BDKJ-Hauptversammlung, BDKJ-Hauptausschuss, BDKJ-Bundeskonferenz der Jugendverbände, BDKJ-Bundeskonferenz der Diözesanverbände, Bundesfrauenkonferenz) eingerichtet wurden,
  • Hauptversammlung,
  • Bundeskonferenz der Jugendverbände und Bundeskonferenz der Diözesanverbände sowie
  • Bundesfrauenkonferenz.

Fahrtkosten für die Teilnahme an Fachtagen oder anderweitigen nicht o.g. Veranstaltungsformaten können nicht durch die BDKJ-Bundesstelle bezuschusst werden. Hierauf wird im Vorfeld bei der Einladung/Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung entsprechend hingewiesen. 

Zuschussbeträge


Grundlage für die Bezuschussung etwaiger Fahrtkosten ist die allgemeine Regelung zu Fahrtkostenzuschüssen der BDKJ-Bundesstelle entsprechend nachstehend genannter maximaler Zuschussbeträge. Bezuschusst werden können je Teilnehmer*in:

  • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Deutsche Bahn, ÖPNV) in der 2. Klasse bis max. 128,00€ für Hin- und Rückfahrt zusammen je Person und wenn Rabattierungen (Bahncard 25/50/100, Großkundenrabatt o.ä.) genutzt wurden oder der Sparpreis gebucht wurde.
  • Fahrtkosten bei PKW-Nutzung mit 0,07 € je Kilometer, jedoch bis max. 60,00 € für Hin- und Rückfahrt zusammen. Ein Cent je Kilometer wird zusätzlich von der BDKJ-Bundesstelle an die Klima-Kollekte abgeführt.

Mit Blick auf Deine Fahrtkosten weisen wir darauf hin, dass für Buchungen mit der Deutschen Bahn mögliche Preisvergünstigungen (Sparpreise, Bahncard 25/50/100, Rabattierungen u.a.) zu nutzen sind. Wir empfehlen eine frühzeitige Buchung.

Nicht bezuschusst werden u.a.:

  • Sitzplatzreservierungen,
  • Nutzung weiterer Verkehrsmittel als den oben genannten (bspw. Flugreise oder E-Roller),
  • weitere Resiekosten.

Fahrtkostenabrechnung


Die Abrechnung von Fahrtkosten erfolgen im Nachgang der jeweiligen Veranstaltung. Das entsprechende Fahrtkostenformular muss je Teilnehmer*in spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung bei der BDKJ-Bundesstelle eingereicht werden (pdf-Datei inkl. Fahrkarten und Nachweis der genutzten Rabattierung). Später und unvollständig eingereichte Fahrtkosten werden nicht bezuschusst.

Regelung bei Teilnahmeabsage


Sollte die Teilnahme an einer Veranstaltung der BDKJ-Bundesstelle abgesagt werden müssen, so können keine Fahrtkosten durch den*die Teilnehmer*in zur Bezuschussung durch die BDKJ-Bundesstelle geltend gemacht werden. Etwaige entstandene Fahrt- und/oder Stornokosten werden nicht durch die BDKJ-Bundesstelle bezuschusst und sind von dem*der Teilnehmer*in und/oder den entsendenden Verbänden zu tragen.  

Hinweis zum Veranstaltungsticket


Das Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn wurde mit Wirkung zum Juli 2025 eingestellt. Aufgrund des neuen Preis- und Buchungsmodells der Deutschen Bahn ist das Veranstaltungsticket daher nicht mehr dauerhaft über den bisherigen Jahreslink verfügbar. Die Möglichkeit des Angebots von Veransaltungstickets ist derzeit auf Basis der neuen Preis- und Buchnungskonditionen der Deutschen Bahn in Klärung. Nähere Informationen folgen. 

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