(Düsseldorf, 10.09.2025) Am 11.09.2025 berät der Bundestag über eine Initiative der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke, den Artikel 12a aus dem Grundgesetz streichen zu lassen. Der BDKJ erwartet diesbezüglich eine weitere Scheindebatte an den Lebenswelten junger Menschen vorbei:
„Weder für eine Streichung der Wehrpflicht noch für eine Ausweitung dieser auf nicht-männliche Personen sowie für die Einführung eines sozialen Pflichtdienstes scheint es derzeit Mehrheiten im Bundestag zu geben. Dennoch wird über diese Themen intensiv und in geradezu kanonisch wiederkehrender Weise, debattiert - ohne die betroffenen jungen Menschen adäquat in der Debatte mitentscheiden zu lassen. Als BDKJ fordern wir diese Beteiligung ein und sprechen uns klar gegen jede Form von Verpflichtung aus!“, sagt BDKJ-Bundesvorsitzender Henner Gädtke.
Folgerichtig fordert der Antrag der Linken Bundestagsfraktion weiter, die Fördermittel für die Freiwilligendienste aufzustocken. Dies bewertet der BDKJ als einen Schritt in die richtige Richtung. Dennoch fehlt hier der Mut, größer zu denken: Seit Sommer 2024 fordert die Zivilgesellschaft in der Vision 2030 einen Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes, ein staatlich finanziertes Freiwilligengeld auf BaföG-Niveau und eine breit angelegte Beratungs- und Informationskampagne. Die Gelegenheit, dieses Modell in das parlamentarische Verfahren im Bundestag zu tragen, wurde mit dem Antrag verpasst.
Henner Gädtke führt aus: „Das ist insofern bedauerlich, als dass bereits die entsprechenden Hinweise der Verbände auf die Vision 2030 in den Stellungnahmen zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz nicht aufgegriffen wurden. Mit der Vision 2030 ließe sich jeder Pflichtdienstdiskussion die argumentative Grundlage entziehen: auch so lässt sich intergenerationales Engagement und Solidarität ausbauen und auch so lassen sich Bedarfe an Hilfskräften in sozialen Einrichtungen decken - und das zu einem Bruchteil der Kosten eines Pflichtdienstes. Die Einbindung der Freiwilligendienste in den geplanten Fragebogen zur sog. Wehrerfassung wäre hier ein erster und einfacher Schritt - ganz ohne Pflicht.“
Bereits durch die Diskussion um die Wehrpflicht sind die Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer*in angestiegen. Im Falle ihrer Wiedereinsetzung bräuchte es, neben den etablierten Freiwilligendiensten als Lern- und Bildungsjahr, auch zahlreiche Plätze im Zivildienst. „Diesbezüglich ist es im Übrigen kein Automatismus, dass unsere kirchlichen Einrichtungen für die Umsetzung eines verpflichtenden Zivildienstes zur Verfügung stehen. Wir fordern, dass auf uns als Träger sowie auf die jungen Menschen eingegangen wird. Wir stehen für Freiwilligkeit – gemeinsam mit über 20 Verbänden aus Blaulichtorganisationen, Sport, Kultur, Wohlfahrt und Kirchen. Stattdessen wird oft fälschlicherweise suggeriert, der soziale Sektor befürworte eine Dienstpflicht, wodurch er zugleich zum bloßen Erfüllungsgehilfen der Pflicht-Fantasien degradiert wird“, schließt Henner Gädtke ab.