Die heute veröffentlichten Empfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ machen deutlich: Kinder- und Jugendmedienschutz lässt sich nicht auf Verbote und Altersgrenzen reduzieren. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) begrüßt, dass die Kommission an vielen Stellen die Rechte, Bedürfnisse und Lebensrealitäten junger Menschen ernst nimmt und die Verantwortung für sichere digitale Räume nicht allein bei Kindern, Jugendlichen und ihren Familien verortet.
„Die Debatte der vergangenen Monate wurde häufig auf Social-Media-Verbote und Altersgrenzen verengt. Wirksamer Kinder- und Jugendmedienschutz ist deutlich komplexer. Es geht darum, Schutz, Befähigung und Teilhabe zusammenzudenken. Die Empfehlungen enthalten hierzu einige wichtige Impulse“, erklärt Henner Gädtke, Bundesvorsitzender des BDKJ.
Der BDKJ hat sich bereits im April mit seinem Beschluss „Kein Social-Media-Verbot – Sichere digitale Teilhabe für junge Menschen“ gegen pauschale Verbote und für wirksame Schutzmaßnahmen in digitalen Räumen ausgesprochen.
In dieser Position sieht sich der Verband auch durch die jüngste Stellungnahme des Deutschen Ethikrates bestätigt. Dieser hat sich gegen pauschale Verbote sozialer Medien ausgesprochen und stattdessen einen differenzierten Ansatz für den Schutz junger Menschen empfohlen.
Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen
Aus Sicht des BDKJ liegt eine besondere Stärke der Empfehlungen darin, dass sie die Verantwortung dort verorten, wo viele Risiken entstehen: bei den Anbietern digitaler Dienste. Vorschläge wie altersgerechte Voreinstellungen, die Regulierung algorithmischer Empfehlungssysteme, das Vorgehen gegen manipulative Designmuster und ein konsequenter „Jugendschutz by Design“ weisen dabei in die richtige Richtung.
„Junge Menschen sind nicht das Problem. Problematisch sind Geschäftsmodelle, die auf maximale Aufmerksamkeit, manipulative Designs und intransparente Algorithmen setzen“, so Lisa Quarch, BDKJ-Bundesvorsitzende. „Wer Kinder und Jugendliche schützen will, muss deshalb die Plattformen wirksam regulieren.“ Dazu gehört auch die konsequente Durchsetzung bestehender europäischer Regeln wie den Digital Services Act.
Kinderrechte auch digital ernst nehmen
Mit Blick auf die aktuelle Debatte um Kinder- und Jugendmedienschutz erinnert der BDKJ daran, dass junge Menschen nicht nur geschützt werden müssen, sondern ein Recht auf Teilhabe an digitalen Räumen haben. „Die entscheidende Frage lautet nicht allein, ab welchem Alter junge Menschen soziale Medien nutzen dürfen. Entscheidend ist, wie digitale Räume gestaltet werden müssen, damit junge Menschen dort sicher sind und ihre Rechte wahrnehmen können“, erklärt Lisa Quarch.
Soziale Medien sind heute Orte der Information, Kommunikation, politischen Beteiligung und Gemeinschaft. Der BDKJ unterstützt deshalb insbesondere die Empfehlungen zu stärkerer Plattformverantwortung, altersgerechten Voreinstellungen, dem Vorgehen gegen manipulative Designmuster sowie zur verbindlichen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. „Gute Politik für junge Menschen entsteht nicht ohne junge Menschen. Wer digitale Lebenswelten gestalten will, muss die Perspektiven derjenigen einbeziehen, die sich täglich in ihnen bewegen“, so Quarch.
Für den BDKJ steht fest: Sichere digitale Räume entstehen nicht durch Ausschluss, sondern durch wirksame Regulierung. Dazu gehören transparente und kontrollierbare Algorithmen, wirksame Schutzstandards auf Plattformen, der Ausbau von Medienbildung und digitaler Kompetenz sowie die konsequente Beteiligung junger Menschen an politischen Entscheidungen. Nur so lassen sich Schutz, Befähigung und Teilhabe dauerhaft miteinander verbinden. Der Verband wird die weitere politische Debatte um die Umsetzung der Handlungsempfehlungen konstruktiv begleiten und sich weiterhin für digitale Teilhabegerechtigkeit einsetzen.

