Freiwilligkeit stärken – keine Rückkehr zur Wehrpflicht

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Der Hauptausschuss des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) hat am Sonntag den Beschluss „Freiwilligkeit stärken – keine Rückkehr zur Wehrpflicht“ gefasst. Darin bekräftigt der BDKJ seine Ablehnung jeglicher Pflichtdienste. Auch formuliert der BDKJ konkrete Forderungen für den Fall einer Reaktivierung der Wehrpflicht und eines neuen Zivildienstes. 

„Eine Rückkehr zur Wehrpflicht wäre ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte junger Menschen“, erklärt Volker Andres, Bundesvorsitzender des BDKJ. „Staatliche Sicherheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt entstehen nicht durch Zwang. Sie entstehen dort, wo junge Menschen freiwillig Verantwortung übernehmen können und ihre Entscheidung in einer generationengerechten Gesellschaft respektiert wird.“ 

Der BDKJ fordert, weiterhin konsequent auf Freiwilligkeit zu setzen und junge Menschen nicht zu verpflichten. Auch eine Musterung  soll nur dann Erfolgen, wenn eine Person grundsätzlich zu einem Wehrdienst bereit ist. Des Weiteren fordertder Verband bessere Rahmenbedingungen für den Wehrdienst und die zivilen Freiwilligendienste. Bei deren Ausgestaltung sind junge Menschen und ihre Vertreter*innen zu beteiligen.  

Zugleich macht der Beschluss deutlich, dass der politisch gewünschte Ausbau der Plätze in den Freiwilligendiensten mit den erhöhten Fördermitteln des Bundes allein nicht realisiert werden kann. „Es braucht kurzfristig eine Überarbeitung der Förderrichtlinie Jugendfreiwilligendienste, damit die Freiwilligendienste tatsächlich attraktiver und chancengerechter gestaltet werden können“, betont Andres. Auch der Bundestag hatte dieses Ziel in einem Entschließungsantrag an die Bundesregierung adressiert. „Langfristig braucht es die Umsetzung der verbändeübergreifenden Vision 2030.“ 

Der BDKJ fordert unter anderem einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Förderung aller Freiwilligendienstvereinbarungen im In- und Ausland sowie ein staatlich finanziertes Freiwilligengeld mindestens auf BAföG-Niveau. Engagement darf keine Frage des Einkommens sein. Im Falle der Einführung einer Wehrpflicht und eines neuen Zivildienstes müssen Folgen für die Strukturen der zivilgesellschaftlichen Jugendfreiwilligendienste konsequent verhindert und diese zugleich vollumfänglich als Zivildienstersatz anerkannt werden. 

Den Beschluss findet ihr hier.

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