Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) begrüßt den Beschluss des Selbstbestimmungsgesetzes, sieht aber gerade für Kinder und Jugendliche noch Verbesserungsbedarf.
Am heutigen Freitag wurde das Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag final beraten und verabschiedet. „Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die Rechte von queeren Personen und die Gleichstellung der Geschlechter in ihrer Vielfalt, für die wir uns als Verband in Gesellschaft und Kirche schon lange einsetzen”, freut sich BDKJ-Bundesvorsitzende Daniela Hottenbacher.
Der BDKJ als Dachverband der katholischen Kinder- und Jugendverbände hat das Gesetzgebungsverfahren in den letzten Monaten intensiv begleitet, unterstützt und immer wieder deutlich gemacht, dass das Selbstbestimmungsgesetz ein wichtiger Schritt ist, damit Menschen in ihrer Identitätsfindung leben und sein können, wie sie leben möchten und sind – auch gerade für Kinder und Jugendliche. Diese Positionierung des BDKJ für das Selbstbestimmungsgesetz hob Sven Lehmann, Queer-Beauftragter der Bundesregierung, in der Debatte vor der Abstimmung im Bundestag positiv hervor.
Das Gesetz sieht vor, dass Geschlechtseinträge und Vornamen künftig per Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden können, und zwar ohne Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Voraussetzung ist, dass eine Änderung drei Monate vorher beim zuständigen Standesamt angemeldet werden muss.
Der Weg geht weiter: Es braucht eine umfassende Gewährleistung von Selbstbestimmung und Gleichberechtigung für Personen jeden Alters
„Wir müssen leider bei aller Freude auch feststellen, dass das Gesetz in vorliegender Form die Rechte für Kinder und Jugendliche nicht ausreichend berücksichtigt”, stellt Daniela Hottenbacher fest. „Selbstbestimmung und Gleichberechtigung sind keine Zugeständnisse, sondern unveräußerliche Rechte, auch für Kinder und Jugendliche. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass diese Rechte für alle Menschen umfassend gewährleistet werden."
Der BDKJ ist davon überzeugt, dass Kinder und Jugendliche Expert*innen ihrer selbst sind und unabhängig ihres Alters für sich selbst einstehen können. Es ist daher im Sinne der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung unerlässlich, dass Minderjährige die Möglichkeit haben, ihre Geschlechtsidentität selbstbestimmt festzulegen. Das ist nach dem aktuellen Gesetz nicht vollumfänglich möglich, da für unter 14-Jährige die gesetzlichen Vertreter*innen die Erklärung abgeben sollen und über 14-Jährige bis zu ihrem 18. Geburtstag nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*innen selbst die Erklärung abgeben können.
Queerfeindlichkeit stellen wir uns konsequent entgegen
„Der Weg bis zum Beschluss heute war nicht leicht. Es war erschreckend zu sehen, wie insbesondere trans*feindliche Kräfte systematisch Stimmung gegen das Gesetzesvorhaben gemacht haben und Fehlinformationen verbreitet wurden und so der gesellschaftliche Diskurs Ressentiments verstärkt hat”, resümiert Daniela Hottenbacher. „Hier werden wir weiterhin aktiv bleiben und uns Queerfeindlichkeit entschieden entgegenstellen. Wir wollen eine Gesellschaft und Kirche, in der sich alle Menschen sicher fühlen können und nicht diskriminiert und angegriffen werden.”
Der Beschluss des BDKJ-Hauptausschusses zum Selbstbestimmungsgesetz im Wortlaut steht hier zum Download zur Verfügung. Die Stellungnahme, welche wir zum Entwurf des Selbstbestimmungsgesetz abgegeben haben, steht hier zum Download zur Verfügung.