Kinder- und Jugendhilfe stärken statt kaputtsparen

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BDKJ fordert nach Anhörung im Bundestag grundlegende Nachbesserungen bei der Strukturreform 

Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestag zum Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) fordert der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) grundlegende Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Der BDKJ teilt die Kritik der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), die insbesondere vor einer Schwächung individueller Hilfen und der erneuten Verschiebung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe warnt. Statt die Unterstützung junger Menschen zu verbessern, droht die Reform bestehende Ungleichheiten zu verschärfen. 

„Die Kinder- und Jugendhilfe braucht Reformen. Aber sie braucht vor allem Strukturen, die junge Menschen unterstützen, statt sie von Zuständigkeit zu Zuständigkeit zu schicken. Was wir nicht brauchen, ist eine Reform, die unter dem Deckmantel der Effizienz vor allem auf Einsparungen setzt. Entscheidend muss sein, was Kinder und Jugendliche für ein gutes Aufwachsen brauchen“, erklärt Volker Andres, BDKJ-Bundesvorsitzender. 

Jugendsozialarbeit stärken, nicht als Sparinstrument nutzen 

Der BDKJ begrüßt, dass die Bedeutung präventiver Angebote der Jugendsozialarbeit stärker anerkannt wird. Wie auch die BAG KJS lehnt er jedoch die geplante Vorrangregelung gegenüber den Hilfen zur Erziehung ab. Jugendsozialarbeit und individuelle Hilfen erfüllen unterschiedliche Aufgaben und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. „Insbesondere das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen darf nicht als kostengünstiger Ersatz für notwendige erzieherische Hilfen dienen, ”erklärt der BDKJ-Bundesvorsitzende „Wer die Jugendsozialarbeit stärken will, muss dafür auch die personellen und finanziellen Voraussetzungen schaffen.” 

Gerade für benachteiligte junge Menschen sind verlässliche Angebote der Jugendsozialarbeit entscheidend, um Bildungswege zu gestalten, Übergänge in Ausbildung und Beruf zu bewältigen und gesellschaftlich teilzuhaben. Auch die geplante Bildungsassistenz muss sich daran messen lassen, ob sie inklusive Bildung tatsächlich verbessert. Eine Verlagerung von Verantwortung zwischen Schule und Jugendhilfe schafft noch keine gerechteren Bildungschancen. Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe dürfen weder von der sozialen Herkunft noch von den verfügbaren kommunalen Mitteln abhängen. 

Inklusion darf nicht weiter aufgeschoben werden 

„Junge Menschen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe. Es kann nicht sein, dass dieses Recht davon abhängt, welche Behinderung ein Kind hat, wo es lebt oder wie viel Geld eine Kommune zur Verfügung stellen kann. Dass wir nach Jahren der Vorbereitung immer noch über Modellversuche statt über eine verbindliche Umsetzung sprechen, ist enttäuschend“, so Andres. 

Mit großer Enttäuschung blickt der BDKJ auf die erneute Verschiebung der inklusiven Lösung. Die ursprünglich für 2028 vorgesehene Zusammenführung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderung soll einer mehrjährigen Erprobungsphase weichen. Damit wird ein längst überfälliger Schritt zu mehr Teilhabegerechtigkeit erneut aufgeschoben. 

Der BDKJ fordert die Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung auf, die inklusive Lösung verbindlich voranzubringen, individuelle Rechtsansprüche zu sichern und Jugendsozialarbeit sowie Hilfen zur Erziehung bedarfsgerecht auszustatten.
„Eine echte Strukturreform muss Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit stärken”, betont Volker Andres. „Junge Menschen dürfen nicht die Rechnung für knappe öffentliche Haushalte bezahlen.“

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