Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) begrüßt, dass die Europäische Kommission den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum stärker in den Blick nimmt. Plattformen müssen endlich verbindlich dafür verantwortlich gemacht werden, ihre Angebote sicher und altersgerecht zu gestalten.
Nach den bislang bekannt gewordenen Eckpunkten des EU KIDS Act sollen insbesondere suchtfördernde Designs begrenzt, sichere Voreinstellungen gestärkt, unerwünschte Kontaktaufnahmen erschwert und Meldemöglichkeiten verbessert werden.
„Diese Richtung ist richtig. Risiken durch Endlos-Feeds, Autoplay, manipulative Benachrichtigungen, personalisierte Werbung, intransparente Empfehlungssysteme und komplizierte Sicherheitsoptionen entstehen nicht zufällig. Sie sind Folgen konkreter Produktentscheidungen und Geschäftsmodelle”, so BDKJ-Bundesvorsitzender Henner Gädtke. „Kinder und Jugendliche dürfen nicht dafür verantwortlich gemacht werden, unsichere Plattformen sicher zu machen. Wenn Risiken im Design der Dienste entstehen, müssen Plattformen diese Risiken auch im Design verringern. Jugendschutz muss von Anfang an eingebaut sein und nicht erst dann greifen, wenn etwas passiert.“
Der BDKJ hat sich auf seiner Hauptversammlung 2026 im Beschluss „Kein Social-Media Verbot! Sichere digitale Teilhabe für junge Menschen“ gegen ein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ausgesprochen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz, aber auch auf gesellschaftliche Teilhabe in digitalen Lebensräumen. Digitale Räume sind Orte der Information, des Austauschs, der politischen Auseinandersetzung, der Selbstorganisation und der jugendverbandlichen Arbeit und so selbstverständlich Teil der Lebenswelt von Kindern- und Jugendlichen. Pauschale Ausschlüsse lösen bestehende Risiken nicht und können sogar neue Formen von Ungleichheit und Ausschluss schaffen.
„Schutz darf nicht Ausschluss bedeuten. Eine starre Altersgrenze für eigenständige Social-Media-Accounts löst weder Hass und digitale Gewalt noch manipulative Plattformdesigns oder unzureichende Moderation. Sie schränkt aber digitale Teilhabe, Meinungsfreiheit. und Selbstbestimmung junger Menschen ein“, so BDKJ-Bundesvorsitzende Lisa Quarch.
Der BDKJ sieht insbesondere die nach den derzeit bekannten Informationen vorgesehene Altersgrenze von 15 Jahren für eigenständige Social-Media-Accounts kritisch. Kinderschutz darf nicht auf pauschale Zugangsverbote und verpflichtende Altersprüfungen reduziert werden.
Die Empfehlungen der deutschen Expert*innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zeigen einen weitergehenden und differenzierten Weg: Plattformen sollen sichere Einstellungen standardmäßig aktivieren, manipulative Designs wie Endlos-Feeds und Autoplay unterbinden, personalisierte Werbung begrenzen, wirksame Meldewege schaffen und Kindern sowie Jugendlichen mehr Kontrolle über Inhalte und Empfehlungen geben. Die Kommission beschreibt zudem neben einer allgemeinen Altersgrenze ausdrücklich ein risikobasiertes Modell, das einzelne Dienste und Funktionen nach ihrem tatsächlichen Gefährdungspotenzial reguliert.
„Nur dieses Modell erfüllt den Anspruch der Kinderrechte, dass ein Ausschluss erst infrage kommen darf, wenn alle anderen Handlungsoptionen ausgeschöpft sind“, betont Louise Charters, Bundesleiterin der Katholischen jungen Gemeinde (KjG). Die KjG ist einer der 17 Jugendverbände im BDKJ. „Wir brauchen einen Schutzansatz, der an den Risiken von Plattformen und Funktionen ansetzt und nicht einen, der junge Menschen pauschal aus digitalen Räumen ausschließt. Sichere Profile, klare Regeln für Empfehlungssysteme, Schutz vor unerwünschten Kontakten, wirksame Beschwerdewege und transparente Plattformen schützen besser als eine Altersgrenze allein.”
„Kinder und Jugendliche sind nicht nur zu schützen. Sie sind Expert*innen ihrer digitalen Lebenswelt. Europa muss ihre Perspektiven ernst nehmen und mit ihnen sichere digitale Räume gestalten. Schutz, Teilhabe und Mitbestimmung gehören zusammen“, fassen Louise Charters, Lisa Quarch und Henner Gädtke die Position der katholischen Jugendverbände zusammen.

