„Intersektionaler Feminismus“ – was ist das?!
Johanna Jungbluth: Aufgrund der zeitgleichen Diskriminierung unterschiedlicher Merkmale, wie Gender, Herkunft, Aussehen, Klasse und Behinderung entsteht eine intersektionale Form von Benachteiligung. Beispielsweise gehören Schwarze trans* Frauen zu einer der am stärksten diskriminierten Personengruppen. Intersektionaler Feminismus schließt alle Personen ein, die durch das Patriarchat unterdrückt werden.
Müssen wir unsere Beschlusslage im BDKJ ändern, um dem Rechnung zu tragen?
Johanna: Als BDKJ haben wir viele unterschiedliche Beschlusslagen zu der Situation von Mädchen* und Frauen*: Gewalt gegen Frauen* im Netz, Gesundheit oder Mädchen* und Frauen* auf der Flucht. Häufig gehen wir als Verfasser*innen von Anträgen von der Lebensrealität aus, die wir kennen und selbst erleben. Da viele von uns gut gebildet, weiß und ohne Behinderung sind, sollten wir verstärkt intersektionale Expertise einholen und sie in unsere Beschlüsse integrieren.
Was heißt das für die Jugendverbandsarbeit vor Ort und Vertretungsarbeit durch den Bundesvorstand?
Johanna: Verbände vor Ort können schauen, ob es Zugangshürden gibt, die es Mädchen* und Frauen* erschwert bei Veranstaltungen oder in Gremien dabei zu sein. Dabei kann euch bei Bedarf das Referat für Mädchen- und Frauenpolitik und Diversität in der Bundesstelle unterstützen. Wenn wir in Zukunft intersektionale Blickpunkte in unsere Beschlüsse integrieren, können diese dann auch in der Lobbyarbeit oder bei Gesprächen mit Abgeordneten betont werden.