"Ich schütze Kinder und Jugendliche"

Thema Missbrauch
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Die Leitung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und des Bischöflichen Jugendamtes (BJA) der Diözese Rottenburg-Stuttgart begrüßt die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz vom 25.02.2010. „Die deutlichen Worte der Entschuldigung, die Bereitschaft zur Aufklärung und die Übernahme von Verantwortung halten wir für ebenso wichtig wie den präventiven Blick in die Zukunft“, so Alexandra Stork, Diözesanleiterin BDKJ/BJA. Die Bischöfe erklären, dass sie „eine Pädagogik unterstützen, die der Stärkung der Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen verpflichtet ist“. Diese klare Aussage, bestärkt die Kinder- und Jugendarbeit in den katholischen Jugendverbänden in ihrer Arbeitsweise.

Der BDKJ Rottenburg-Stuttgart hat bereits am 22. März 2009 eine Ehrenerklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verabschiedet, die von allen, die in der katholischen Kinder- und Jugendarbeit Verantwortung übernehmen, unterzeichnet werden soll. Unter anderem verpflichten sie sich beispielsweise dazu, die ihnen „anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt zu schützen“. Diese Erklärung wird in allen katholischen Jugendverbänden in der Ausbildung von ehrenamtlichen LeiterInnen thematisiert. Das Vertrauensverhältnis, das in der Jugendarbeit zwischen Kindern, Jugendlichen und JugendleiterIinnen entsteht, kann helfen, Fälle von Kindeswohlgefährdung aufzudecken.

Bereits vor der Ehrenerklärung gaben BDKJ und BJA eine Handlungsempfehlung für haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendarbeit heraus. Darin werden zum einen Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung aber auch konkrete Handlungsleitlinien bei Verdachtsfällen aufgezeigt. „Es ist uns wichtig, dass Ehrenamtliche und Hauptberufliche sensibel und kompetent reagieren, wenn sie merken, dass es einem Kind nicht gut geht und vermuten, dass dahinter eine körperliche oder seelische Misshandlung steckt“, so Gabriele Denner, Geistliche Diözesanleiterin BDKJ/BJA. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2007 auch alle MitarbeiterInnen des Bischöflichen Jugendamtes zum Kindeswohl geschult und ist dieses Thema seither fester Bestandteil im Einführungsprogramm für neue MitarbeiterInnen.

Die Leitung des Bischöflichen Jugendamtes und die Mitarbeitervertretungen haben zudem umfangreiche Maßnahmen eingeführt, um Kinder und Jugendliche vor TäterInnen in den „eigenen Reihen“ zu schützen. Seit dem vergangenen Jahr muss das bei der Einstellung verlangte polizeiliche Führungszeugnis alle drei Jahre erneuert werden. Gleichzeitig verpflichten sich die MitarbeiterInnen der Dienstleitung sofort anzuzeigen, wenn ein entsprechendes strafrechtliches Verfahren gegen sie eingeleitet wird. Bisher ist das noch nicht vorgekommen – aber, so Wolfgang Kessler, Diözesanjugendseelsorger BDKJ/BJA: „Nur wenn wir eine sichere Einrichtung für Kinder und Jugendliche sind, können wir auch unserem Anspruch, sie im Reifen ihrer Persönlichkeit zu begleiten, gerecht werden.“

Alle genannten Materialien werden gerne zugeschickt: E-Mail:

dioezesanleitung[at]bdkj.info

weitere Informationen unter:

www.bdkj.info

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