FSJ wird 60 Jahre: Recht auf Dienst statt Dienstpflichtdebatte

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Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) feiert sein 60-jähriges Jubiläum. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) verantwortet die Freiwilligendienste von Beginn an aktiv mit und setzt sich politisch für gute Rahmenbedingungen ein. 

„Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen jungen Menschen, die sich in einem FSJ engagieren. Ihr Freiwilligendienst ist ein Gewinn hoch drei: für die Freiwilligen selbst, die Einsatzstellen und die Gesellschaft als Ganzes “, betont BDKJ-Bundesvorsitzender Gregor Podschun. „Die letzten 60 Jahre freiwilligen Engagements im FSJ haben eindrucksvoll gezeigt, dass junge Menschen sich aus eigener Motivation einbringen möchten und nicht zu sinnvollen Tätigkeiten gezwungen werden müssen. Es braucht keine Debatten um einen Pflichtdienst, sondern auskömmliche Finanzierung, um die Freiwilligendienste als wichtiges Element einer funktionierenden Demokratie zu stärken.”  

Die Kürzung der Fördermittel des Bundes für die Freiwilligendienste sind eine massive Gefährdung für dieses wichtige Engagementfeld. Die Unsicherheiten über die Finanzierung erschweren den Trägern die Planungen für die kommenden Jahre, wodurch weniger jungen Menschen Stellen angeboten werden können. Ein nachfragegerechter Ausbau der Freiwilligendienste, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2021 vorgesehen, ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. 

„Die Novellierung des Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz verpasst derzeit die historische Gelegenheit, ein Recht auf Förderung einer jeden geschlossenen Vereinbarung zwischen Freiwilligen, Einsatzstellen und Trägern gesetzlich zu verankern”, sagt Gregor Podschun. „In Kombination mit der Teilzeitmöglichkeit könnte so zukünftig wirklich allen Menschen ein Freiwilligendienst möglich sein. Nur so wird ein freiwilliges Recht auf Dienst zum konkreten Gegenentwurf zu einer unsolidarischen und paternalistischen Pflicht zum Dienst!“ 

Anlässlich des Jubiläums ruft die Kampagne #FWDstärken zum dezentralen Aktionstag #keinehalbenSachen am 29. April 2024 auf, weitere Informationen finden sich unter www.fwd-staerken.de.  

Freiwilligendienste sind eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. 1964 wurde mit dem „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres“ die rechtliche Grundlage für einen Freiwilligendienst in Westdeutschland geschaffen. Die Ursprünge des FSJ und damit auch der gesetzlichen Regelung gehen auf Aktionen und Dienste der katholischen und evangelische Kirche zurück.  

Insgesamt leisten jedes Jahr rund 50.000 junge Menschen ein FSJ in Deutschland, davon ungefähr 7.000 bei einem katholischen Träger. Sie unterstützen unter anderem in Kindertagesstätten und Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. In Kooperation mit dem Deutschen Caritasverband ist die BDKJ-Bundesstelle im Jugendhaus Düsseldorf Zentralstelle für das Freiwillige Soziale Jahr mit 27 angeschlossenen katholischen FSJ-Trägern in ganz Deutschland. 

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