Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz: Junge Menschen erwarten echte Selbstbestimmung ohne Einschränkungen

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Zum ersten Jahrestag des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) zieht der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) ein gemischtes Fazit. Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft – ein Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen  in Deutschland. Es beendete nach Jahrzehnten das diskriminierende Transsexuellengesetz. Zum ersten Mal können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Namen selbstbestimmt ändern ohne pathologisierende Verfahren und entwürdigende Zwangsbegutachtungen. 

Der BDKJ hat das Gesetz von Beginn an als wichtigen Schritt für mehr Würde und Gleichberechtigung unterstützt. „Junge Menschen wollen in einem Land leben, das Vielfalt als Stärke begreift. Das Selbstbestimmungsgesetz sendet das Signal: Eine demokratische Zukunft gelingt nur, wenn alle Menschen in ihrer Identität gesehen und anerkannt werden“, sagt BDKJ-Bundesvorsitzende Daniela Hottenbacher

Gemeinsam mit dem LSVD⁺ - Verband queere Vielfalt, dem Bundesverband Trans*, dem Deutschen Frauenrat und den Evangelische Frauen in Deutschland e.V. hat der BDKJ heute ein gemeinsames Statement veröffentlicht. Darin heißt es: „Ein Jahr nach Inkrafttreten zeigt sich: Das Selbstbestimmungsgesetz ist zwar ein wichtiger Fortschritt, jedoch nicht das Ende der Arbeit für echte Selbstbestimmung.“ 

Kritisch sieht der BDKJ die weiterhin bestehenden Hürden: Nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem bzw. verlängerbarem Aufenthaltstitel können die Regelung nutzen. Hinzu kommt, dass Kinder und Jugendliche nur in abhängig von der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder gerichtlicher Entscheidungen die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen vornehmen können und die generellen Anmelde- und Sperrfristen, die den Zugang erschweren. „Junge Menschen erwarten ein Recht auf Selbstbestimmung, das für alle gilt – unabhängig von Pass, Herkunft, Alter oder Lebenssituation“, so Daniela Hottenbacher. 

Junge Menschen wünschen sich eine faire und sachliche Diskussion, in der nicht gegeneinander ausgespielt wird, wer Schutz oder Anerkennung verdient. In der politischen Debatte wurde jedoch häufig ein Gegensatz zwischen Selbstbestimmung und dem Schutz von Kindern und Frauen konstruiert, obwohl es in keinem der 16 Länder weltweit, die seit 2012 Selbstbestimmungsgesetze umgesetzt haben, zu entsprechenden systematischen Problemen gekommen ist. 

Der BDKJ fordert, dass die kommende Evaluation diese Perspektive aufgreift – orientiert an Menschenrechten, wie es im Gesetz vorgesehen ist, und nicht an gesellschaftlichen Vorurteilen. Nur so kann das Gesetz zu einem echten Instrument für Gleichberechtigung werden. 

Nach einem Jahr Selbstbestimmungsgesetz lässt sich sagen: Das Gesetz funktioniert. Erfahrungsberichte zeigen, dass die Umsetzung in weiten Teilen unbürokratisch, respektvoll und verlässlich verläuft. „Das Gesetz stärkt das Vertrauen junger Menschen in den Staat und in die Demokratie“, fasst Daniela Hottenbacher zusammen. „Es zeigt, dass Grundrechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Alltag wirksam werden können.“ 

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