BDKJ zieht gemischtes Fazit zu den Ergebnissen des Synodalen Ausschusses

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Fahne des Synodalen Weges in Frankfurt Foto: BDKJ-Bundesstelle/ Christian Schnaubelt

) In Fulda hat der Synodale Ausschuss heute eine Satzung für die neue Synodalkonferenz beschlossen. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) begrüßt grundlegend, dass damit die Synodalität und Beteiligung von Lai*innen in Deutschland weiter gestärkt wird, kritisiert aber, dass entscheidende Punkte nicht geklärt werden konnten und vorerst offenbleiben. „In Fulda war der Geist eines Aufbruchs spürbar und alle Teilnehmenden hatten das Ziel gute Weichenstellungen für die Zukunft der Kirche in Deutschland zu verabschieden”, beschreibt der BDKJ-Bundesvorsitzende Volker Andres seinen Eindruck der Sitzung. “Jetzt gilt es diesen Geist weiter wirken zu lassen und mit der Synodalkonferenz in ein gutes gemeinsames Arbeiten zu starten.” 

„Die Vollversammlung des Synodalen Weges hatte den Synodalen Ausschuss beauftragt, eine generationen- und geschlechtergerechte Besetzung sicherzustellen. Diesen Auftrag hat der Synodale Ausschuss vorerst nicht erfüllt, da keine Mehrheit für eine wirksame Quotierung der Plätze erreicht wurde. Nun soll diese Frage durch die Synodalkonferenz selbst in der Geschäftsordnung bearbeitet werden. Bis dahin wird dieser Auftrag unerfüllt bleiben und wir befürchten, dass es auch dann nur sehr wenige junge Menschen und ihre Vertreter*innen dort geben wird“, erklärt BDKJ-Bundesvorsitzender Volker Andres. „Das ist für junge Menschen eine große Enttäuschung. Wir als Jugendverbände haben uns klar positioniert und bleiben dabei: Eine Kirche kann nur wirklich synodal sein, wenn sie verschiedene Stimmen beteiligt. Dies kann nur durch feste Plätze wirklich sichergestellt werden. Dies gilt für verschiedene Gruppen, aber besonders auch für junge Menschen.“ Bei der Wahl der ersten Vertreter*innen durch die Synodalversammlung und das Zentralkomitee der Katholiken (ZdK) muss sich zeigen, dass dieser Anspruch ernst genommen wird. Gleichzeitig begrüßt der BDKJ ausdrücklich, dass die Rolle der Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Vergleich zum Entwurf gestärkt wurde und diese zwei sichere Plätze erhalten haben. 

„In Fulda wurden auch Fragen rund um die Finanzierung und über mehr synodale Strukturen bei Entscheidungen über Haushaltsfragen der katholischen Kirche in Deutschland beraten. Leider konnten hier noch keine Beschlüsse gefasst werden, die eine direkte Mitentscheidung bei Finanzfragen ermöglicht. Allerdings stimmen uns die Beratungen hoffnungsvoll, dass hier in der Zukunft Fortschritte gemacht werden können”, berichtet Volker Andres. “Ziel muss bleiben, mehr Menschen mit vielfältigen Perspektiven und Fähigkeiten an den Entscheidungen zu beteiligen.” Der BDKJ hofft, dass die Deutsche Bischofskonferenz und auch das Zentralkomitee der Katholiken die Beschlüsse des Synodalen Ausschusses anerkennen und ernst nehmen und die notwendigen Anpassungen in ihren jeweiligen Strukturen vornehmen. 

„Mit der Einführung der Synodalkonferenz startet ein neues Kapitel, das nun nach vielen theoretischen Vorüberlegungen mit Leben gefüllt werden muss, um dann richtig bewerten zu können, wie wirksam die Veränderungen wirklich sind. Für uns ist klar, nach welchen Kriterien wir den Erfolg bewerten wollen: Eine synodale Kirche muss machtkritisch nach innen wie nach außen sich als Prozess aller Gläubigen verstehen. Dabei müssen die Charismen und Sendung aller Christ*innen berücksichtigt werden und der Einsatz für Gleichberechtigung und besonderen Schutz von Marginalisierten im Fokus stehen”, betont der BDKJ-Bundesvorsitzende Volker Andres.  „Mitte der Woche haben wir als BDKJ nochmal betont, dass eine gerechtere Kirche dort entsteht, wo Vielfalt abgebildet wird und verschiedene Sichtweisen berücksichtigt werden. Dieses Ziel müssen wir als Kirche weiter gemeinsam verfolgen und im Tun weiter erlernen. Wir wollen weiter dranbleiben und mitwirken, dass die Kirche immer synodaler und gerechter wird.”  

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