BDKJ sucht Wissenschaftler*innen für Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

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Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) geht den nächsten Schritt in Vorbereitung einer unabhängigen wissenschaftlichen Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Kontext der katholischen Jugendverbandsarbeit. Ziel ist es, strukturelle Bedingungen, Dynamiken und Verantwortungsebenen sexualisierter Gewalt systematisch zu untersuchen und daraus Konsequenzen für Gegenwart und Zukunft abzuleiten. 

„Sexualisierte Gewalt hat auch in den Strukturen der Jugendverbandsarbeit stattgefunden. Dies hat unsere Vorstudie Anfang 2023 deutlich gezeigt und dieser Realität stellen wir uns. Wir wollen wissen, was geschehen ist, warum es geschehen konnte und welche Verantwortung wir tragen“, betont BDKJ-Bundesvorsitzender Volker Andres. „2022 hat die BDKJ-Hauptversammlung einen Rahmen für die Aufarbeitung in den Jugendverbänden beschlossen. Seitdem haben wir uns in langwierigen Prozessen bemüht, die Finanzierung einer Studie zu erreichen und hierzu Kontakt mit der deutschen Bischofskonferenz (DBK) gesucht. Leider hat die DBK nur eine teilweise Finanzierung zugesichert, weshalb nun Mittel aus der verbandlichen Arbeit für die Studie verwendet werden müssen. Da nun die Finanzierung geklärt ist, können wir endlich mit dem eigentlichen Aufarbeitungsprozess starten.“ 

Die Studie soll historisch und gegenwartsbezogen arbeiten und den Zeitraum von 1945 bis 2025 in den Blick nehmen. Sie wird wissenschaftlich unabhängig durchgeführt und orientiert sich an anerkannten ethischen und fachlichen Standards. Die Perspektiven Betroffener sollen einbezogen werden.  

Aktuell läuft ein zweistufiges Interessensbekundungsverfahren. Der BDKJ hat Wissenschaftler*innen, Hochschulen und unabhängige Forschungseinrichtungen mit ausgewiesener Expertise in der Erforschung sexualisierter Gewalt eingeladen, ihr Interesse an der Durchführung der Studie zu bekunden. Die Interessensbekundung dient der transparenten Kontaktaufnahme und ist noch keine Vergabe eines Forschungsauftrags. Die Frist zur Interessensbekundung endet am 26. Januar 2026. Der Start der Studie ist spätestens zum 1. Juli 2026 vorgesehen.  

„Mit der wissenschaftlichen Studie setzen wir bewusst auf Unabhängigkeit, Transparenz und fachliche Tiefe. Nur so können wir aus der Vergangenheit lernen und unsere Strukturen nachhaltig verändern“, erklärt Volker Andres. „Wir hoffen, dass sich einige Wissenschaftler*innen bei uns melden und wir im Sommer mit der Studie beginnen können.“ 

Weitere Informationen zu den Vorbereitungen der Studie und die Ausschreibung sind hier zu finden.

 

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