BDKJ fordert Geschlechter- gerechtigkeit in globalen Lieferketten

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Mit einem Beschluss hat die Bundesfrauenkonferenz des BDKJ am 7. November verdeutlicht, dass die Geschlechterperspektive in ein Lieferkettengesetz gehört. Ein solches Gesetz hätte große Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebenssituation in produzierenden Ländern. Da besonders häufig Mädchen und Frauen im Niedriglohnsektor beschäftigt werden, ist es notwendig, dass ihre Perspektiven in den Gesetzesentwurf einfließen.

Frauen* und Mädchen* sind in besonderem Maße von den negativen Auswirkungen globalen Wirtschaftens betroffen. Sie erfahren Menschenrechtsverletzungen entlang von Lieferketten in anderer Weise als Männer*. Die Gründe dafür reichen von diskriminierenden sozio-ökonomischen Strukturen und Praktiken bis hin zu patriarchalen und an Klassenherkunft orientierten sozialen und kulturellen Normen. Die globale Corona-Krise und ihre Auswirkungen verstärken die in der Wirtschaft bestehenden Geschlechterungleichheiten und machen sie noch sichtbarer. So haben beispielsweise zahlreiche Arbeiterinnen in Bangladesch ihren Job verloren, nachdem Modefirmen ihre Aufträge storniert haben. Auf Grund fehlender sozialer Absicherung, stehen diese Frauen* vor dem Existenzminimum.

Das Lieferkettengesetz wird aktuell zwischen dem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und dem Bundesentwicklungsminister Gerd Müller verhandelt. Der BDKJ unterstützt die „Initiative Lieferkettengesetz“ und spricht sich damit klar gegen eine Verwässerung des Entwurfes aus.

Hier geht es zum Beschluss „Ein Lieferkettengesetz ohne Geschlechterperspektive ist nur die Hälfte wert!“…

Hier geht es zu dem Positionspapier „Geschlechtergerechtigkeit in globalen Lieferketten“…

Hier geht es zu der „Initiative Lieferkettengesetz“…

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