Vorrang für Kinderrechte!

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BDKJ-Bundesvorsitzende Daniela Hottenbacher - Foto: Christian Schnaubelt / BDKJ-Bundesstelle

„In den letzten Monaten wurden die Kinderrechte in Deutschland massiv eingeschränkt: Kindern wurde das volle Recht auf Bildung vorenthalten, ihr Recht auf Spiel, Erholung und Freizeit war stark eingeschränkt und gerade ihr Recht auf Gesundheit wurde nicht umgesetzt“, so die BDKJ-Bundesvorsitzende Daniela Hottenbacher. „Es wäre jetzt ein starkes Zeichen gewesen, wenn man sich zu den Rechten von Kindern klar bekannt und sie ins Grundgesetz aufgenommen hätte.“

Der vorliegende Entwurf für eine Grundgesetzänderung ging dem BDKJ nicht weit genug: „Gemeinsam mit vielen anderen Verbänden und Initiativen haben wir schon im März gefordert, dass Kinderrechte ‚vorrangig‘ und nicht nur ‚angemessen‘ berücksichtigt werden müssen. Als Jugendverband fehlte uns außerdem besonders ein festgeschriebenes Recht auf Beteiligung von Kindern“, erläutert Hottenbacher. Trotzdem bleibt nun eine historische Chance ungenutzt: Der fehlende Wille zur Einigung ist ein schlechtes Zeichen für die Rechte von Kindern in Deutschland.

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