Die Hauptversammlung des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) hat ein Finanzierungsmodell für die unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ beschlossen. Vorausgegangen war ein jahrelanges bisher erfolgloses Ringen um eine Finanzierung des Mehraufwands durch den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), obwohl der BDKJ alle geforderten Unterlagen eingereicht und Bedingungen erfüllt hat.
„Wir übernehmen Verantwortung, auch wenn der VDD nach mehreren Jahren noch immer keine Zu- oder Absage auf unseren Antrag gegeben hat.“, erklärt BDKJ-Bundesvorsitzender Gregor Podschun. „Das Vorgehen des VDD ist für uns nicht nachvollziehbar. Seit Jahren kommen wir allen Auflagen nach, liefern Konzepte und sogar eine Vorstudie und erhalten dennoch keine finale Aussage zu einer Finanzierung. Das wird der Verpflichtung zur Aufarbeitung und der Wichtigkeit und Dringlichkeit des Themas nicht gerecht.“
Bereits 2020 und 2022 hatte die BDKJ-Hauptversammlung zentrale Beschlüsse zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gefasst. Diese werden nun konsequent umgesetzt – trotz fehlender Unterstützung von Seiten des VDD.
„Der Schutz der Institution darf nie wichtiger sein als das Recht der Betroffenen auf Aufarbeitung“, betont Podschun. „Dass wir jetzt das Forschungsprojekt aus eigener finanzieller Kraft starten, ist ein starkes Zeichen der Jugend- und Diözesanverbände. Es ist jedoch beschämend, dass es so lange gebraucht hat, weil der VDD das Verfahren verzögert hat. Als Teil der katholischen Kirche sind wir betroffen von den Systemen der Kirche, die Missbrauch begünstigen, deswegen sehen wir die kirchlichen Strukturen in der Pflicht, einen finanziellen Beitrag zur Aufarbeitung zu leisten.“
Das Forschungsprojekt, dessen Finanzierung nun beschlossen wurde, soll durch externe Fachleute realisiert und möglichst unabhängig durchgeführt werden. Es zielt auf eine systemische Analyse der kirchlichen Jugendverbandsstrukturen und der Faktoren, die sexualisierte Gewalt begünstigt haben sowie Erkenntnissen für notwendige strukturelle Veränderungen sowie Anpassung in den Bemühungen um Prävention sexualisierter Gewalt.
Die Finanzierung wird solidarisch durch die Jugend- und Diözesanverbände sowie die BDKJ-Bundesstelle getragen, die dafür unter anderem auf Projektmittel für pastorale Projekte verzichten und aufgrund des Mehraufwands Entbehrungen in ihrer Regelarbeit hinnehmen werden. „Wir bekennen uns zur Mitverantwortung in einem System, das sexualisierte Gewalt ermöglicht hat. Wer es ernst meint mit Aufarbeitung, muss bereit sein, Kontrolle abzugeben – und dann Verantwortung übernehmen, die Ergebnisse konsequent umzusetzen“, so Podschun abschließend.