Integration und Zuwanderung

Integration und Zuwanderung
(vgl Kapitel 4.1 des Koalitionsvertrags) 

Zusammenfassung

Zuwanderung wird von der Koalition als Chance verstanden. Leitlinie der Integrationspolitik soll weiterhin das Prinzip von Fördern und Fordern sein. Für Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, entfällt zukünftig der Optionszwang sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen.

Die Koalition möchte in Deutschland eine neue Anerkennungskultur etablieren. Dafür soll u. a. der Dienstleistungscharakter der „Ausländerbehörden“ gestärkt werden.

Der mit dem Nationalen Integrationsplan Integration eingeschlagene Weg soll weiter fortgesetzt und der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöht werden.

Für Eltern mit Migrationshintergrund soll zu Unterstützung das Programm „Eltern stärken“ aufgelegt werden.

Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Jugendliche soll erleichtert werden. Für unbegleitete jugendliche Flüchtlinge soll zukünftig vorrangig das Jugendhilferecht gelten, indem das die Handlungsfähigkeit im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht auf 18 Jahre angehoben wird.

Bewertung

Die Zukunft lacht, wenn Unterschiedliche kulturelle Hintergründe als Chance erkannt werden, weil sie eine wichtige Ressource darstellen. 

Es ist wichtig, dass Einbürgerungshürden abgeschafft werden, damit alle in Entscheidungsprozesse eingebunden werden können. Die Abschaffung des Optionszwangs ist ein Schritt hierfür.

Es ist wichtig, dass der Erwerb interkultureller Kompetenzen für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst und Beamte selbstverständlicher Bestandteil der Aus- und Fortbildung ist. Ob dies, neben der stärkeren Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, geplant ist lässt sich im Koalitionsvertrag nur erahnen. 

Die Zukunft lacht, wenn alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen am Gemeinwohl und kulturellen Leben teilhaben und die Gesellschaft mitgestalten können.

Es wichtig, dass Kinder, so früh wie möglich, befähigt werden, ihr höchstpersönliches Wahlrecht auszuüben. Leider sieht das der vorliegende Koalitionsvertrag nicht vor.