Finanzpolitik

Finanzpolitik
(vgl. Kapitel 3 des Koalitionsvertrags)

Zusammenfassung

Die kommende Bundesregierung will die Voraussetzungen für Investitionen in die Zukunft auf einer weiterhin soliden finanziellen Grundlage schaffen. Als eine wichtige Voraussetzung hierfür wird die nachhaltige Konsolidierung des öffentlichen Gesamthaushalts genannt. Zugleich muss die Ausgabenseite auf allen Ebenen kontinuierlich kritisch überprüft werden. Die von der letzten Großen Koalition verabschiedete Schuldenregel im Grundgesetz soll strikt eingehalten werden. Die Verpflichtungen aus dem Europäischen Fiskalpakt ebenfalls. Bis Ende 2017 wird eine Absenkung der Schuldenquote auf unter 70 Prozent des BIP angestrebt. Die Einnahmen und Ausgaben des Bundes sollen so gestaltet werden, dass der Bund ab dem Jahr 2014 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt und beginnend mit dem Jahr 2015 einen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung aufstellt. Die in diesem Koalitionsvertrag unter „Prioritäre Maßnahmen“ genannten Vorhaben sollen auf jeden Fall umgesetzt werden. Alle Maßnahmen von bis zu 10 Mio. Euro, die in diesem Koalitionsvertrag vereinbart werden, sind von den jeweiligen Ressorts eigenverantwortlich im Rahmen ihrer jeweiligen Einzeletats zu finanzieren. Im Übrigen gilt der Grundsatz einer unmittelbaren, vollständigen und dauerhaften Gegenfinanzierung im gleichen Politikbereich.

Unser Gemeinwesen ist auf verlässliche Steuereinnahmen angewiesen. Der dafür erforderliche gesellschaftliche Konsens beruht auf einem gerechten Steuerrecht, das die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit in den Mittelpunkt stellt. Das Steuerrecht muss in seiner konkreten Ausgestaltung den Anforderungen und Ausprägungen unserer modernen Gesellschaft in einer globalisierten Welt gerecht werden. Es muss günstige Rahmenbedingungen für Innovationen und Investitionen der Unternehmen in Deutschland bieten, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu erhalten und weiter auszubauen. Steuerrecht ist kein statisches Recht.

Bewertung

Jugendliche und Kinder sind von der Verschuldung der öffentlichen Hand doppelt betroffen: Sie tragen als Erwerbstätige die Schuldenlast, werden aber schon jetzt durch Einsparungen infolge der hohen Verschuldung belastet, zum Beispiel bei Mittelkürzungen für die Jugendarbeit, Kultur oder Infrastruktur. 

Die Zukunft lacht, wenn öffentliche Haushalte nicht mehr, vor allem auf Grund von Sachzwängen, aufgestellt werden. Deshalb fordern wir eine qualitative Bewertung aller und die Vermeidung unnötiger Ausgaben. Hierbei ist es notwendig, dass Ausgaben in den Ressorts „Soziales“ und „Bildung“ nicht nur selbständig gegenfinanziert werden können. Alle Ressorts tragen eine finanzielle Verantwortung zum sozialen Ausgleich und müssen diesen mitfinanzieren. 

Die Zukunft lacht, wenn die Bundesregierung eine nachhaltige Finanzpolitik umsetzt und bei der Aufstellung des Haushalts prüft, welche Auswirkungen dieser für künftige Generationen hat.

Die Zukunft lacht, wenn keine und keiner zurückbleibt. Deshalb fordern wir für einen sozialen Ausgleich zu sorgen, Chancengleichheit herzustellen und Armut abzuschaffen.

Solidarität als grundlegendes Ordnungsprinzip der Gesellschaft bedeutet für alle gleiche Lebens- und Beteiligungschancen zu schaffen.

Die Zukunft lacht, wenn ein eigenständiges Kinder- und Jugendeinkommen als erster Schritt hin zu einem Grundeinkommen für alle Bevölkerungsgruppen eingeführt wird. Die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft bemisst sich nicht zuletzt daran, welche Perspektiven sie ihrer Jugend gibt.

Das Streben nach wirtschaftlichem Wachstum und Erfolg ist in unserer Gesellschaft zur Maxime geworden. Die Regierungen richten ihr Handeln vorrangig an wirtschaftlichen Interessen aus. Das „Primat der Politik“ wirkt in Zeiten wie der Finanzkrise ausgehebelt; es wird reagiert, nicht regiert.

Die Zukunft lacht, wenn ökologisch, nachhaltig, sozial und fair gewirtschaftet wird. Wir fordern Schuldenabbau, um allen heutigen und zukünftig lebenden Menschen gleiche und gute Entwicklungs- und Lebensmöglichkeiten zu bieten.

Durch falsch gesetzte Anreize wie Minijobs und Ehegattensplitting wird die Altersarmut von Frauen besonders begünstigt. Auch die Mütterrente in der geplanten Form führt hier nicht zu einer Verbesserung in der Fläche. Ehegattensplitting bevorzugt das Modell der Alleinverdienerehe.

Die Zukunft lacht, wenn statt des Ehegattensplittings die in einem Haushalt Zusammenlebenden gemeinsam besteuert werden. So findet Berücksichtigung, wie viele Kinder oder zu pflegende Personen in einem Haushalt leben.