Aus dem BDKJ

Zuständigkeiten des Bundesvorstands

Bei seiner Klausur vergangene Woche hat der Bundesvorstand seine Zuständigkeiten festgelegt. Die detaillierte Übersicht über die Tätigkeitsfelder und Aufgabenverteilung und wer für welchen Verband zuständig ist, findet Ihr hier verlinkt.

BDKJ-Hauptausschuss fordert echte Beteiligung bei anstehender Jugendsynode

„Die Kirche braucht eine neue Beteiligungsstruktur“ – mit dieser Forderung hat sich der BDKJ vor der im Herbst 2018 anstehenden Bischofssynode zum Thema „Die Jugendlichen, der Glaube und die Berufungsunterscheidung“ positioniert. Der BDKJ-Hauptausschuss fordert in diesem Beschluss deutlich mehr demokratische Beteiligung in der Kirche.

„Junge Menschen haben der Kirche etwas zu sagen“, erklärt der neu gewählte BDKJ-Bundesvorsitzende Thomas Andonie. „Damit sie ihre Anliegen nicht nur anbringen können, sondern diese auch zu Veränderungen führen, braucht es neue Ideen, wie echte Partizipation junger Menschen in der Kirche auf allen Ebenen umgesetzt werden kann.“ Der Dachverband der katholischen Jugendverbände fordert, dass Mitbestimmung für junge Menschen innerhalb der Kirche selbstverständlich sein müsse.

Mehr dazu auf bdkj.de.

72-Stunden-Aktion - Zuständigkeiten

Die Vorbereitungen für die 72-Stunden-Aktion werden immer konkreter:  Daher benötigen wir von den Diözesan- und Jugendverbänden jeweils eine Ansprechperson. Eine kurze Mail an 72Stunden@bdkj.de mit Eurem Namen und Eurem Verband reicht dafür völlig aus. Wir bitten alle Verbände, die bisher keine Person benannt haben, diese Infos bis zum 31. Juli zu schicken. Unter 72stunden@bdkj.de erreicht Ihr unseren Projektreferenten Jonas Zink, an den Ihr Euch auch bei allen weiteren Fragen wenden könnt.

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Veranstaltungen

Netzwerkkonferenz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) organisiert zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. (BAG KIZ) und ECPAT – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung e.V. die Netzwerkkonferenz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt am 7. und 8. Dezember in Berlin.

Da Kinder und Jugendliche auf Grundlage von Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention in allen Belangen und Fragen, die sie betreffen, beteiligt werden sollen, ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an dieser Konferenz besonders wichtig. Jugendliche sollen sowohl bei der Planung als auch bei der Durchführung der Konferenz beteiligt werden. Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen in einer Gruppe oder mit einer Aktion im Themenfeld Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung aktiv waren oder noch sind und Freude und Interesse daran haben, sich einzubringen. Ziel ist es, eine heterogene Gruppe von 20 bis 25 Jugendlichen (ab 14 Jahre) an der Konferenz zu beteiligen. Die Jugendlichen werden von weiteren erfahrenen pädagogischen Fachkräften begleitet werden. Im Rahmen der Jugendbeteiligung wird gewährleistet, dass die Anliegen der Kinder und Jugendlichen Gehör finden, sie gleichberechtigt mitsprechen können und ihre Anliegen im weiteren Prozess der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans berücksichtigt werden.

Weitere Infos gibt es hier. Bitte meldet Euch bei Interesse bis zum 14. Juli 2017 bei Yvonne Everhartz (everhartz@bdkj.de)

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Infobox

Deutscher Bundesjugendring Logo

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verabschiedet

Wie angekündigt und erwartet wurde das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in der Nacht 29./30. Juni verabschiedet. Dank Eures Engagements ohne den §48b!

Details, welche relevanten Änderungen es aus Sicht der Jugendverbände und -ringe gibt, findet Ihr hier. Eine ausführliche Synopse aller Änderungen durch das KJSG gibt es auf dijuf.de.

Das Gesetz stand dann für den 7. Juli auf der Tagesordnung des Bundesrats. Aufgrund einer Fristeinrede (Widerspruch gegen die Beratung aufgrund des zu kurzen Zeitraums zwischen Beschluss im Bundestag und Beratung im Bundesrat) des Landes Niedersachsen wurde es aber von der Tagesordnung genommen. Es steht nun für den 22. September, also für den Freitag vor der Bundestagswahl, wieder auf der Tagesordnung des Bundesrats. Nach unserem Kenntnisstand hätte das Gesetz am letzten Freitag keine Mehrheit gefunden. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde bisher nicht gestellt.

Über weitere Entwicklungen halten wir euch natürlich auf dem Laufenden. Bei Rückfragen könnt ihr euch gern an Lisi Maier (maier@bdkj.de) oder Yvonne Everhartz (everhartz@bdkj.de) wenden.

Fördermöglichkeit für Projekte gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

Wir sind von IDA e.V auf eine Fördermöglichkeit der Europäischen Kommission aufmerksam gemacht worden, über die wir Euch gern informieren möchten:

Titel: „Prevent and combat racism, xenophobia and other forms of intolerance (REC-RRAC-RACI-AG-2017)“
Frist: 7. November 2017
Wer kann sich bewerben: NGOs (mindestens zwei) oder eine NGO in Kooperation mit einer staatlichen Institution

Alle Anträge müssen über das EU Participant Portal gestellt werden. Das braucht Zeit und Vorlauf, auch deutlich vor dem Antragsschluss im November. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden sich im Applicant guide.

Das Programm selbst findet Ihr hier.

Beantragt werden können nationale oder internationale Projekte, die mindestens zwei Partner (Antragsteller und Partner) umfassen und bei denen die Fördersumme zwischen 75.000 und 500.000 Euro beträgt.

Die Kommission hat unter anderem folgende Prioritäten benannt:

  • Projekte, die auf die Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus gerichtet sind
  • Projekte, die auf die Prävention und Bekämpfung von anti-muslimischem Hass und antimuslimischer Intoleranz gerichtet sind
  • Projekte, die auf die Prävention und Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit oder Hass gegen Migrant/-innen gerichtet sind
  • Projekte, die auf die Prävention und Bekämpfung von anderen Formen von Intoleranz, wie Homo- und Transfeindlichkeit, Antiziganismus, Afro-Feindlichkeit oder Hassverbrechen gegen Menschen mit Behinderungen gerichtet sind

Bericht der Fachtagung Jugendberufshilfe

Sie helfen denen, die keine Lobby haben: Beschäftigte in der Jugendberufshilfe unterstützen junge Menschen, die zunächst ohne Schulabschluss oder Ausbildungsplatz geblieben sind. Sie wollen, dass niemand abgehängt wird. Doch ihre eigenen Bedingungen sind in der Regel prekär. Unbefristete Stellen sind selten, ebenso die Bezahlung nach Tarifvertrag. Das muss sich ändern, so der Tenor auf einer vom Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit gemeinsam mit ver.di ausgerichteten Fachtagung am 30. Juni 2017 in Berlin. Die Voraussetzung dafür: eine ausreichende und verlässliche Finanzierung. Das Abschlusspodium wurde von Lisi Maier (Vorsitzende BAG KJS / BDKJ-Bundesvorsitzende) moderiert. Den Bericht zum Fachtag findet Ihr hier.

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Stellenangebote

Bischöflich Münstersche Offizialat - Referent/-in Schüler/-innen-Seelsorge

Das Bischöflich Münstersche Offizialat, Referat Jugend, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Referentin/einen Referenten für den Sachbereich Schülerinnen- und Schüler-Seelsorge. 60% Stellenumfang.

Bewerbungsschluss: 4. August 2017

Stellenausschreibung

missio - Buchhalter/-in

Das Internationale Katholische Missionswerk missio sucht zum 1. September eine/-n Buchalter/-in bzw. eine/-n Steuerfachangestelle/-n. 100% Stellenumfang.

Bewerbungsschluss: 13. August 2017

Stellenausschreibung

KDFB - Verwaltungsmitarbeiter/-in

Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) sucht zum 1. Oktober eine/-n Verwaltungsmitarbeiter/-in. 50% Stellenumfang.

Bewerbungsschluss: 20. August 2017

Stellenausschreibung

KLJB - Projektreferent/-in

Die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Projektreferentin/einen Projektreferenten zur Planung und Durchführung des Gemeinsamen Landjugendtreffens 2018. 50% Stellenumfang.

Bewerbungsschluss: 22. August 2017

Stellenausschreibung

BDKJ Köln - Diözesanvorsitzender

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Diözesanverband Köln sucht zum 1. Januar einen Diözesanvorsitzenden. Es handelt sich um ein Wahlamt mit dreijähriger Amtszeit. Die Wahl findet während der Diözesanversammlung vom 1. bis 3. Dezember statt. 100% Stellenumfang.

Bewerbungsschluss: 17. September 2017

Stellenausschreibung

BDKJ Köln - Diözesanvorsitzende

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Diözesanverband Köln sucht zum 1. Januar eine Diözesanvorsitzende. Es handelt sich um ein Wahlamt mit dreijähriger Amtszeit. Die Wahl findet während der Diözesanversammlung vom 1. bis 3. Dezember statt. 100% Stellenumfang.

Bewerbungsschluss: 17. September 2017

Stellenausschreibung

BDKJ Köln - Diözesanvorsitzende (Teilzeit)

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Diözesanverband Köln sucht zum 1. Januar eine Diözesanvorsitzende. Es handelt sich um ein Wahlamt mit dreijähriger Amtszeit. Die Wahl findet während der Diözesanversammlung vom 1. bis 3. Dezember statt. 50% Stellenumfang.

Bewerbungsschluss: 17. September 2017

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Bildnachweise

Bericht der Fachtagung Jugendberufshilfe: ver.di, BDKJ-Hauptausschuss fordert echte Beteiligung bei anstehender Jugendsynode: Florian Kronawitter (BDKJ Bundesstelle)
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