Stadt- und Regionalentwicklung und VerbraucherInnenschutz

vgl. Kapitel 4.2 des Koalitionsvertrags) 

Zusammenfassung

Der Koalitionsvertrag macht einen deutlichen Unterschied zwischen Stadt- und Regionalentwicklung sowie der Entwicklung ländlicher Räume. Städtische Programme und Fördermaßnahmen werden fortgeführt und mit Blick auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre künftig besser verzahnt. Regionale Unterschiede sollen nicht mehr getrennt zwischen Ost und West, sondern mit Blick auf die gesamte Republik angegangen werden. Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wird zu der Gemeinschaftsaufgabe „ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt, eine bäuerlich unternehmerische Struktur in der Landwirtschaft wird angestrebt. Die Koalition setzt sich u.a. für eine bessere Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel, eine Erhöhung der Saatgutvielfalt und den Ausbau regionaler Vermarktung ein. Im Bereich des Verbraucherschutzes will die Koalition einen verbraucherfreundlichen und transparenten Markt, auf dem sichere und gute Produkte unter fairen und nachhaltigen Bedingungen hergestellt und angeboten werden. Insbesondere in den Bereichen der Finanz- und digitalen Welt will der Staat noch umfassender in Bildung, Beratung und Information investieren. 

Bewertung

Die Zusammenführung und Stärkung von Maßnahmen in der Stadtentwicklung ist logisch und konsequent. Leider wird der Koalitionsvertrag an der Stelle wenig konkret. Für den Bereich der ländlichen Entwicklung ist es ein fatales Signal, die in der Agrarministerkonferenz angekündigte Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz um 200 Mio. Euro nicht fest im Koalitionsvertrag zu verankern. Die Aufstockung sollte dem Ausgleich der Mittelkürzung in der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik dienen, in dem nicht zuletzt auch der Bereich der partizipativen ländlichen Regionalentwicklung (LEADER) und damit Beteiligungsmöglichkeiten für die Landbevölkerung verortet sind. 

Die Zukunft lacht, wenn eine gut ausgebaute ländliche Infrastruktur sowie Beteiligungsprojekte vor Ort Grundvoraussetzungen für eine Zukunftsperspektive für Jugendliche in ländlichen Räumen schaffen. Beteiligungsprojekte vor Ort beeinflussen maßgeblich die regionale Identität. Immerhin wird der neue Titel der Gemeinschaftsaufgabe: „Ländliche Entwicklung“ den Anforderungen einer ganzheitlichen Regionalentwicklung gerecht. Als nahezu skandalös können jedoch die (nicht vorhandenen?!) Aussagen im Bereich der Gentechnik gewertet werden. Es werden keine Forderungen mehr bezüglich des Anbaus, der Freisetzung und der Zulassung gentechnisch veränderter Sorten in Deutschland und Europa formuliert, sondern lediglich eine EU-Kennzeichnungspflicht für tierische Produkte vorgeschlagen.

Die Zukunft lacht, wenn Umwelt- und Klimaprobleme ernst genommen werden und der erhöhte und dringende Handlungsbedarf im Sinne künftiger Generationen in konkrete Maßnahmen mündet. Im Bereich des Verbraucherschutzes sind viele gute Ansätze erkennbar, wobei der Vertrag auch hier wieder sehr oberflächlich bleibt und Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten auf die EU abschiebt. So will die Koalition den eingebauten Verschleiß bei technischen Geräten nicht mehr in einem nationalen Forschungsprojekt zur Lebensdauer von Alltagsgeräten untersuchen, sondern „nur noch“ auf eine Aufnahme reparaturfreundlicher Maßnahmen in die EU-Öko-Design-Richtlinie hinwirken. Ferner wären auch die ursprünglich vorgeschlagene Hygieneampel sowie eine Stiftung „Ernährung und Gesundheit“ für Verbraucher und Verbraucherinnen wirklich sinnvolle Projekte gewesen.