Nur Medienkompetenz ist wirksamer Jugendmedienschutz

Gefährlich und ineffektiv: KjG kritisiert neuen Entwurf für Jugendmedienschutzstaatsvertrag
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  • U28 - Die Zukunft lacht

Düsseldorf.Der Bundesverband der Katholischen Jungen Gemeinde (KjG) fordert die Bundesländer auf, für das Ziel Jugendmedienschutz die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken, statt mit restriktiven wie ineffektiven Maßnahmen ihnen die Nutzung des Internets zu erschweren. Der aktuelle Entwurf zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) ist nach Ansicht der KjG unzureichend und gefährlich, trotz einzelner Verbesserungen im Vergleich zur 2010 gescheiterten Novelle. Auch jetzt sollen wichtige Freiheitsrechte von Kinder und Jugendlichen unzumutbar eingeschränkt werden, die geplanten technischen Filter hingegen würden ihnen keinen wirklichen Schutz bieten.

„Die verantwortlichen MedienpolitikerInnen in den Ländern müssen den vorliegenden Entwurf zurückzunehmen und eine zeitgemäße Lösung für den Jugendmedienschutz angehen “, fordert Peter Dübbert, Bundesgeschäftsführer der KjG. „Wir von der KjG sind gerne bereit, die Diskussion mitzugestalten und die Sicht von Kindern und Jugendlichen dort einzubringen.“

Die KjG kritisiert, dass der vorliegende Entwurf weiterhin auf Alterskennzeichnungen und automatisierte Filterprogramme setze. Die rechtssichere Kennzeichnung von Angeboten »ab 12« und »ab 18« sei jedoch gerade für Kinder und Jugendliche, aber auch für weitgehend ehrenamtlich arbeitende Jugendverbände wie die KjG nicht zu leisten. Die Filterprogramme würden von vielen ExpertInnen als wirkungslos angesehenen.  So bestehe die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche wie alle, die im Netz selbständig publizieren, in ihrer freien Meinungsäußerung behindert werden.

Bislang müssen nach dem Telemediengesetz Anbieter von Plattformen, also etwa auch Jugendliche, die einen Blog mit Kommentarfunktion betreiben, erst dann rechtswidrige Beiträge löschen, wenn sie davon Kenntnis haben. Eine aufwendige und für Einzelpersonen kaum zu leistende Vorkontrolle aller Beiträge ist aus gutem Grund nicht vorgeschrieben. Dieses bewährte Verfahren, das kontroverse und schnelle Online-Debatten erst ermögliche und so den demokratischen Diskurs stärke, werde im neuen Entwurf des JMStV ausgehebelt. Damit stelle sich der JMStV nicht nur in Widerspruch zur geltenden Bundesrechtslage. „Hier offenbart sich ein fragwürdiges Verständnis von Öffentlichkeit, das auf Kontrolle und Bewahrpädagogik setzt statt auf Meinungsfreiheit und Medienkompetenzförderung“, kritisiert Peter Dübbert.

Grundsätzlich begrüßt die KjG, dass in dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren eine Online-Konsultation vorgesehen ist. Dessen Umsetzung sei jedoch alles andere als gelungen: Nur ausgewählte Abschnitte könnten kommentiert werden. „Der Beteiligungsprozess muss ergebnisoffen gestaltet werden. Es kann nicht sein, dass schon vorsortiert wird, was überhaupt kommentiert werden darf“, so Peter Dübbert.

Aus Sicht der KjG muss eine zeitgemäße Regelung von Jugendmedienschutz folgende Punkte berücksichtigen:

•   Einheitliche Regelungen
Die Trennung von Internet und Rundfunk (Ländersache) und sogenannten Trägermedien (Bundessache) ist nicht mehr zeitgemäß. Medienkonvergenz und weltweite Vernetzung machen eine einheitliche Regelung für den Jugendmedienschutz notwendig, die transparent verhandelt und beschlossen werden muss.

•   Medienkompetenz fördern
Kinder und Jugendliche müssen befähigt werden, sich in der Öffentlichkeit des Netzes sicher und verständig zu bewegen. Dazu braucht es kompetente Lehrerinnen und Lehrer, gut ausgestattete Schulen und eine Förderung der außerschulischen Medienbildungsarbeit in den Jugendverbänden.  

•   Das Netz ist Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche nutzen selbstverständlich das Internet. Für sie ist das Netz ein wichtiger Ort der Sozialisation und der Kommunikation. Eine massive technische Einschränkung dieser Kommunikation beraubt sie wichtiger Teilhabe- und Entwicklungschancen.

•   Mit Kindern und Jugendlichen reden – nicht nur über sie
Für eine Neuregelung des Jugendmedienschutzes müssen die Verantwortlichen nicht nur über Kinder und Jugendliche sprechen, sondern mit ihnen und ihre Mediennutzung und ihre Bedürfnisse verstehen und ernst nehmen.

Mehr zur Informationen zur KjG unter www.kjg.de.

 

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