Einigung zum Lieferkettengesetz – ein Kompromiss mit Haken

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Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss zum Lieferkettengesetz verständigt. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und ein großer Erfolg der Zivilgesellschaft, die sich für dieses Thema stark gemacht hat. Vielen Dank für euer großartiges Engagement!

Ein großer Fortschritt zu den bisherigen freiwilligen Ansätzen ist, dass nun behördlich geprüft wird, ob ein Unternehmen sich an ihre Sorgfaltspflichten hält. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt oder die Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Eine zivilrechtliche Haftung, für die wir uns stark gemacht habe, wird es jedoch vorerst nicht geben: Das bedeutet, dass Menschen, die von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung betroffen sind, ihre Forderungen auf Schadensersatz nicht vor deutschen Gerichten geltend machen können. Der Entwurf sieht vor, dass Sorgfaltspflichten abgestuft werden und somit nur für direkte Zulieferer gelten – hier bleibt der Entwurf den internationalen Standards der UN-Leitprinzipien zurück. Darüber hinaus fehlt eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht. Auch soll das Gesetz nur für große Unternehmen gelten: Ab dem Jahr 2023 soll das Gesetz für Unternehmen mit über 3000 Beschäftigen gelten, ab 2024 für Unternehmen ab einer Mitarbeiter*innenzahl von 1000. Hier haben wir uns für eine Unternehmensgröße ab 250 Mitarbeiter*innen eingesetzt.

Nun wird der Gesetzesvorschlag in den anderen Ressorts und im Bundestag beraten. Wichtig ist, dass sich die Bundestagsabgeordneten dafür einsetzen, dass Sorgfaltspflichten nicht abgestuft werden können. Wir halten euch in den nächsten Wochen auf dem Laufenden.

Ihr wollt mehr zum Entwurf erfahren? Am Freitag, den 19. Februar, findet um 18 Uhr ein Webinar der Initiative Lieferkettengesetz zum aktuellen Stand statt: https://www.facebook.com/events/881277716025618/

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