DPSG: Amt des Bundeskuraten geöffnet

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Keinen Priester für den DPSG Bundesverband

Anlass der Bundesversammlung war die Rückmeldung der Deutschen Bischofskonferenz, dass sich die Bischöfe zur Zeit nicht in der Lage sehen, einen Priester für das Amt des Bundeskuraten der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) freizustellen. Seit mehr als zwei Jahren ist das Amt deshalb vakant. „Wir sind enttäuscht von der Aussage der deutschen Bischöfe“ konstatiert Kerstin Fuchs, Bundesvorsitzende der DPSG. „Die Bischöfe setzen damit ein falsches Signal an die katholische Jugend in diesem Land.“

Bundesversammlung streicht Zugangsvoraussetzung in der Satzung

Genau mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschloss die 77. Bundesversammlung der DPSG das Kuratenamt zu öffnen. Ab sofort stehen in der Verbandssatzung keine Zusatzvoraussetzung für das Amt des DPSG-Bundeskuraten mehr. Damit können zukünftig auch Laien, das heißt sowohl Frauen als auch Männer, zur Bundeskuratin oder zum Bundeskuraten gewählt werden. Die Versammlung hat intensiv über theologische, spirituelle und kirchliche Kompetenzen diskutiert, die eine Kandidatin oder ein Kandidat mitbringen sollte. Die Versammlung hat sich aber dafür entschieden, diese nicht in der Satzung festzuschreiben.  Kandidatinnen und Kandidaten müssen weiterhin von einem Mitglied der Versammlung vorgeschlagen werden, durch die Versammlung gewählt und von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) beauftragt werden.

Stellenausschreibung und weitere Infos

Zur Stellenausschreibung für das Amt der Bundeskuratin oder des Bundeskuraten. 

Die Beschlüsse und vertagten Anträge sowie einen Überblick zur 77. Bundesversammlung

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