Aus dem BDKJ

Neuer Termin: BDKJ-Hauptversammlung im Juli

Dieses Jahr findet die BDKJ-Hauptversammlung vom 24. bis 26. Juli im Haus Altenberg statt! Hintergrund ist die Ausbreitung des Coronavirus und die mit der Eindämmung des Virus verbundenen Maßnahmen. Der BDKJ-Bundesvorstand hat gemeinsam mit dem BDKJ-Hauptausschuss einstimmig beschlossen, die diesjährige BDKJ-Hauptversammlung nicht wie geplant vom 7. bis 10. Mai durchzuführen. 

Dies bedeutet, dass der BDKJ-Hauptausschuss die BDKJ-Hauptversammlung vom 7. bis 10. Mai absagt und der BDKJ-Bundesvorstand zum neuen Termin vom 24. bis 26. Juli unter Wahrung der üblichen Fristen ins Haus Altenberg einlädt.

Mehr dazu findet Ihr in diesem Schreiben des Bundesvorstands.

Aufruf zur digitalen Kollekte für MISEREOR

Am 29. März war der MISEREOR-Sonntag. Da die Verbreitung des Corona-Virus die sonntägliche Messe unmöglich gemacht hat, steht auch die MISEREOR-Kollekte vor einer großen Herausforderung. Wir geben dieses Jahr den Klingelbeutel digital rum! Macht mit und gebt die Kollekte an eure Freund*innen aus eurem Verband weiter. Die Anleitung findet dazu ihr hier.

Einladung zum Vernetzungstreffen „(Frauen)Banden bilden“

Donnerstagabend laden wir zum lockeren Vernetzungstreffen für Frauen aus dem BDKJ ein. Die Videokonferenz „(Frauen)Banden bilden“ mit dem BDKJ-Bundesfrauenpräsidium findet am 2. April von 19.15 bis 20.15 Uhr statt.

Bitte meldet euch bei Interesse bis zum Donnerstagmorgen 11 Uhr vorab bei Gabriele Weißbach (weissbach@bdkj.de) mit dem Betreff „Frauenbanden bilden“, eurem Vornamen, Namen, Verband und eurer E-Mail an. Bei Rückfragen könnt ihr euch an Vanessa Hüfner wenden (huefner@bdkj.de).

Eine Krise der Frauen?! Einladung zur „BDKJ-Frauentagung spezial“ zu mädchen- und frauenspezifischen Themen in der Corona-Pandemie

Das BDKJ-Bundesfrauenpräsidium lädt kurzfristig zur digitalen Weiterbildungs- und Austauschrunde ein, da die BDKJ-Frauentagung zu Mädchen- und Frauengesundheit vom 2. bis 4. April nicht stattfinden kann.
Die Videokonferenz „BDKJ-Frauentagung spezial“ findet am 3. April von 9:30 bis 11 Uhr statt. Eingeladen sind Frauen aus dem BDKJ.

Bitte meldet euch bei Interesse bis zum Donnerstagmorgen 11 Uhr vorab bei Gabriele Weißbach (weissbach@bdkj.de) mit dem Betreff „Frauentagung spezial“, eurem Vornamen, Namen, Verband und eurer E-Mail an. Bei Rückfragen könnt ihr euch an Vanessa Hüfner wenden (huefner@bdkj.de).

 

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Corona-Virus

Vorliegende Initiativen und Ansatzpunkte der Bundesregierung zum Umgang mit der Corona-Situation

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat ein umfangreiches Gesetzespaket mit aktuellen Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie verabschiedet.

Dieses Paket enthält folgende besonders interessante Punkte:

  • Veränderung im Vereinsrecht
  • Veränderungen im Insolvenzfall
  • Förderungen für Einnahmeausfälle

Änderungen im Vereinsrecht

Mit dem Artikel 2 § 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hat der Gesetzgeber vorübergehende Erleichterungen bei den formalen Anforderungen des Vereinsrechts beschlossen um die Handlungsfähigkeit in der aktuellen Situation sicherzustellen. Diese sind konkret:

(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

Die Amtszeit von Vorstandsmitgliedern, die für eine bestimmte Zeit gewählt wurden, endet zu diesem Zeitpunkt.  Durch dieses Gesetz wird nun geregelt, dass die Vorstandsmitglieder auch darüber hinaus im Amt bleiben, bis die Nachfolger*innen gewählt sind, auch wenn die jeweilige Satzung dies nicht vorsieht. Damit bleiben die Vereine handlungsfähig, da sie weiter einen Vorstand haben, auch wenn sie durch das Versammlungs- bzw. Kontaktverbot nicht zu einer Vollversammlung und damit zur regulären Neuwahl zusammenkommen können.

Natürlich ist es entsprechend der jeweiligen Regelungen in der Satzung weiterhin möglich, Vorstandsmitglieder bzw. den gesamten Vorstand abzuberufen. Auch kann mit der neuen Regelung niemand gezwungen werden, im Amt zu bleiben. In diesem Fall wäre aber ein aktiver Rücktritt durch das entsprechende Vorstandsmitglied nötig.

(2) Anders als bisher kann es der Vorstand auch ohne, dass es schon in der Satzung geregelt ist, den Vereinsmitgliedern ermöglichen,

1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder

2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.

Damit kann auch ohne eine entsprechende Regelung in der Satzung die Mitgliederversammlung virtuell (z.B. als Videokonferenz) stattfinden und gültige Beschlüsse fassen. Dabei ist auch möglich, dass ein Teil der Mitglieder an einem bestimmten Ort zusammenkommt und andere Mitglieder an der Mitgliederversammlung im Wege elektronischer Kommunikation teilnehmen. Alle anderen Vorgaben der Satzung oder des BGBs, wie z.B. Regelungen zur Beschlussfähigkeit gelten jedoch weiter. Was für Versammlungen gilt für die es explizit ausgeschlossen ist, klären wir aktuell noch im BDKJ-Satzungsausschuss.

Mit dem Punkt 2 wird eine vorherige schriftliche Stimmabgabe für Mitglieder ermöglicht, ohne dass sie an der Mitgliederversammlung teilnehmen müssen. Die Mitglieder müssen ihre Stimme vor Beginn der Mitgliederversammlung gegenüber dem Verein abgegeben, damit sie bei der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung berücksichtigt werden können.

Diese Regelung gilt entsprechend § 28 BGB auch für den Vorstand.

(3) Anders als bisher ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (Umlaufbeschluss) bereits gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Bisher waren Umlaufbeschlüsse nur bei Einstimmigkeit möglich, d.h. alle Mitglieder mussten dem entsprechenden Antrag zustimmen. Mit der neuen Regelung sind die Anforderungen deutlich gesunken. Die drei Voraussetzungen sind nun:

  • Es müssen alle Mitglieder beteiligt, also z.B. angeschrieben werden.
  • Mindestens die Hälfte der Mitglieder müssen ihre Stimme auch abgeben (unabhängig von der jeweils erforderlichen Mehrheit).
  • Und der Antrag muss die erforderliche Mehrheit, die die Satzung oder das BGB vorschreiben erhalten. An diesen ändert das Gesetz nichts.

Die Stimmabgabe durch die Mitglieder muss auch nicht mehr schriftlich erfolgen, sondern kann auch in Textform geschehen, das heißt anstelle einer eigenhändig unterschriebenen Erklärung, die dem Verein im Original zugehen muss, ist auch eine Stimmabgabe zum Beispiel durch E-Mail möglich.

Diese Regelung gilt entsprechend § 28 BGB auch für den Vorstand.

Alle drei Regelungen gelten nur im Jahr 2020!

Bei Beratungsbedarf oder Fragen, wendet Euch bitte an den Satzungsausschuss oder Lisi Maier maier@bdkj.de.

Veränderungen Insolvenzfall

Mit dem Artikel 1 desselben Gesetzes hat der Gesetzgeber das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) das vorrübergehende Erleichterungen im Insolvenzfall vorsieht. So ist die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags noch bis zum 30. September 2020 ausgesetzt, wenn die Insolvenzreife auf den Folgen der Ausbreitung des SARSCoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) beruht und wenn Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.

Wir gehen nicht davon aus, dass diese Regelungen für euch relevant werden. Sollte es für eine Gliederung oder einen, eurer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe etc. doch der Fall sein, empfehlen wir dringend, einen entsprechenden Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen!

Bitte informiert uns einem solchen Falle umgehend über ehrenlechner@bdkj.de.

Fördermöglichkeiten für Einnahmeausfälle

Bereits am Freitag haben wir kurz zum Sozialschutz-Paket (konkret dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) informiert. Da die Informationslage aktuell sehr dynamisch ist und wir fast stündlich sich teilweise widersprechende Informationen zu Zielrichtung und Möglichkeiten des Gesetzes erhalten, können wir leider aktuell keine umfängliche Information bereitstellen. Es zeichnet sich allerdings ab, dass das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) nur für einen Teil der Träger aus unserem Bereich passen wird, da es vor allem auf Träger ausgerichtet ist, die mit Einzelpauschalen arbeiten.

Unabhängig davon sind die Leistungen nach dem SodEG nachrangig zu sehen und die ersten Ansprechpartner*innen für Verbände und Einrichtungen sind die zuständigen öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, also die Kommunen und Länder. Auch die Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) wird landesrechtlich geregelt und erfolgt durch Länder und Kommunen. Anträge wären in allen Fällen bei den bisherigen Fördergebern zu stellen.

Heute hat das BMAS eine ausführlichere Hinweisseite zum Gesetz und entsprechende FAQs veröffentlicht. Diese findet ihr unter https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/einsatz-und-absicherung-sozialer-dienstleister.html bzw. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/faq-zum-sodeg.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Für einige Träger oder insbesondere Einrichtungen (Wirtschaftsbetriebe) kann ggf. auch die Wirtschaftsförderung der Länder und des Bundes das richtige Instrument sein. Informationen dazu sind u.a. hier zu finden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894

Wir empfehlen daher allen Betroffenen, zuerst den Kontakt zu den derzeitigen Fördergebern (in der Regel Jugendämter, Jugendministerium) zu suchen und zu prüfen, welche Informationen der jeweilige Landesjugendring und/oder das Landesjugendministerium über Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen.

Sollte sich Konstellationen abzeichnen, für die realistische Unterstützungsmöglichkeiten fehlen,  bitten wir Euch um eine schnellstmögliche Rückmeldung unter maier@bdkj.de und corona@dbjr.de. Diese Rückmeldungen ermöglichen es uns, in unseren Austausch mit dem BMFSFJ gezielte und konkrete Hinweise in noch anstehende Gesetzgebungsverfahren im April einfließen zu lassen.

Ansprechperson an der BDKJ Bundesstelle: Yvonne Everhartz everhartz@bdkj.de

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Veranstaltungen

Jugendkreuzweg digital gehen!

Viele Gemeinen möchten auch in der aktuellen Situation den ökumenischen Kreuzweg der Jugend gehen. Das geht – nämlich digital! Ihr könnt unser Material gern für eure sozialen Netzwerke aufbereiten und so zum gemeinsamen Kreuzweg einladen.

Hier findet ihr Tipps und Tricks, den Kreuzweg zu digitalisieren: jugendkreuzweg-online.de

Auf den Instagramkanälen von BDKJ und katholisch.de wird am Freitag, 3. April, um 18 Uhr und am Wochenende in der Story der Kreuzweg gebetet.

Informationsveranstaltungen zu Präventionsangeboten

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin lädt zu einer online Informationsveranstaltung zu ihren drei Präventionsangeboten „Kein Täter werden“, „Du träumst von ihnen“ und „Troubled Desire“ ein.

Dabei werden Therapeut*innen aus den drei Projekten das Thema Pädophilie und die therapeutischen Konzepte vorstellen, anhand eines Falls illustrieren und live mit den Teilnehmer*innen diskutieren. Außerdem wird es die Möglichkeit geben, den preisgekrönten Kurzfilm Stigma (Peter Jeschke und Jens Wagner, 2017) zu sehen.

Mehr Informationen gibt es hier. Die Anmeldung ist hier möglich.

Umfrage: Auswirkungen von Corona auf die internationale Jugendarbeit

Geschlossene Grenzen, Reisewarnungen, Ausgangssperren und Ausgangsbeschränkungen bedingt durch den Corona-Virus stellen die Internationale Jugendarbeit aktuell vor große Herausforderungen. Geplante Begegnungen können nicht durchgeführt werden und Teilnehmende im Ausland werden teilweise unter schwierigen Bedingungen nach Deutschland zurückgeholt. In dieser Situation möchte die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. (IJAB) Träger unterstützen. Dafür möchte sie Kenntnisse über die konkrete Situation gewinnen, in der sich Träger befinden, und den notwendigen Unterstützungsbedarf erheben.

IJAB bittet daher um Teilnahme an einer Umfrage, die Ihr auf der Webseite von IJAB. Um Rückmeldung mithilfe des Fragebogens bis zum 6. April wird gebeten.

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Infobox

„Hallo, können Sie uns hören?“ - Beitrag von Tom Urig

Gerade in diesen Tagen erleben wir, wie wichtig es ist, dass die Interessen der jungen Menschen und ihrer Organisationen im Blick bleiben - und selbstorganisierte verbandliche Arbeit, Jugendsozialarbeit, Bildungsangebote und Bildungsstätten weiter im notwendigen Maß von Bund, Ländern und Kommunen finanziert werden. Es geht an vielen Orten ganz akut darum, die Angebote der Jugendhilfe zu retten.

Hilfreich könnte für diese Interessenvertretung –jetzt und in den kommenden Monaten- die aktuelle Hessische Jugend sein: „Ausgabe 1/2020, Kommunikation für unsere Sache“.  Den Artikel „Hallo, können Sie uns hören?“ von Tom Urig findet ihr hier.

Deutsche Bundesstiftung Umwelt: Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung

Im Rahmen dieser Sonderausschreibung der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) können Bildungs- und Kommunikationsprojekte mit einer Dauer von bis zu drei Jahren gefördert werden. Die Vorhaben sollen auf Nachhaltigkeitsdilemmata fokussieren und didaktisch neue Wege eröffnen, um Lösungsstrategien zu erarbeiten und/oder erforderliche Kompetenzen für den Umgang mit Unsicherheiten im Kontext von Nachhaltigkeitstransformationen zu vermitteln. Die Ausschreibung richtet sich an Bildungsakteure aus den Bereichen Elementarpädagogik, Schulpädagogik, non-formales und informelles Lernen, Hochschule, Berufsbildung und lebensbegleitendes Lernen. Dabei werden zivilgesellschaftliche Akteure ebenso adressiert wie kommunale Akteure, Schulen, Bildungszentren, Museen sowie kleine und mittelständische Bildungsdienstleister.

Mehr Informationen findet ihr hier: dbu.de/esd

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Stellenangebote

missio - Referent*in / Stellvertretende*r Abteilungsleiter*in Bildung

Das Internationale Katholische Missionswerk missio sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Referent*in/Stellvertretende*r Abteilungsleiter*in für die Abteilung Bildung.
Dienstsitz: Aachen. 100% Stellenumfang.

Bewerbungsschluss: 30. April 2020

Stellenausschreibung

BDKJ - Referent*in für internationale Jugendarbeit

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) sucht zum 1. Juli eine*n Referent*in für internationale Jugendarbeit.
Dienstsitz: Berlin oder Düsseldorf. 50% Stellenumfang

Bewerbungsschluss: 30. April 2020

Stellenausschreibung

KSJ - Theologische*r Referent*in

Die Katholische Studierende Jugend (KSJ) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Theologische*n Referent*in.
Dienstsitz: Köln. 100% Stellenumfang

Bewerbungsschluss: nicht angegeben

Stellenausschreibung

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