Synodal Spezial

Die Vorbereitungen gehen zu Ende

Am 1. Advent beginnt – vorbehaltlich der Zustimmung der ZdK-Vollversammlung am 22./23. November 2019 – der synodale Weg in Deutschland. Die Satzung wurde jetzt auch vom Hauptausschuss des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK) unter Vorbehalt angenommen. Bereits im September hat sich die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) auf ihrer Vollversammlung mit großer Mehrheit für die vorliegende Satzung gestimmt.

Zum aktuellen Stand hier einige Informationen in unserem „Synodal Spezial“, damit der BDKJ auf allen Ebenen auf dem Laufenden ist.

Einschätzung des BDKJ-Bundesvorstand auf dem „Weg zum Weg“

Der Prozess zur Satzung zeigt: im synodalen Weg können sich Lai*innen und Bischöfe auf Augenhöhe begegnen und gemeinsam an der Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland bauen. Es sind noch viele Schritte zu gehen, aber zunehmend im Rahmen der Vorbereitungen zum synodalen Weg wurde die gemeinsame Entscheidungsfindung, das Miteinander und auch die gemeinsame Leitung zunehmend sichtbarer. Das macht Mut, wie der Prozess weitergeht. Wie nachhaltig diese Entwicklungen sein werden, wird sich zeigen, wenn der synodale Weg beginnt und es um die tatsächliche Entscheidung zu den zentralen Fragen von Macht, Gewaltenteilung, Beteiligung und Mitbestimmung sowie den Fragen von Zugängen von Frauen zu Weiheämtern geht.

Durch die ZdK-Vertreter*innen aus den Diözesanerbänden des BDKJ in den Diözesanräten und hilfreiche Unterstützung von vielen Seiten konnten wir im Vorfeld inhaltlich in den Foren und der ZdK-Vollversammlung die Linien gut mitbestimmen. Als Mitglied des ZdK-Hauptausschusses und der Gemeinsamen Konferenz von ZdK und DBK  konnte unser Bundesvorsitzender Thomas Andonie für den BDKJ bei entscheidenden Beratungen der Satzung mitwirken und wichtige Punkte durchsetzen.

#Fokus: Interessante Stellen in der Satzung

Geschlechter- und Generationengerechtigkeit im Blick
Als BDKJ ist uns eine geschlechter- und generationengerechte Besetzung besonders wichtig. Auf unseren Vorschlag hin wurde ein entsprechender Passus in die Satzung aufgenommen. Die Perspektive und Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen muss in den weiteren entsendenden Stellen bei Vergabe ihrer Plätze berücksichtigt werden. So müssen beispielsweise beim Kontingent der Pastoralreferent*innen, Gemeindereferent*innen, des ZdK oder Ordenskonferenz junge Menschen auch gesetzt werden.

Als BDKJ stehen wir  für eine angemessene Beteiligung junger Menschen. Unsere Forderung „Ein Drittel unter 30“ ist durch ZdK und DBK aufgegriffen worden: es wurde vereinbart, dass 15 zusätzliche Plätze explizit an Personen unter 30 Jahren vom ZdK vergeben werden sollen. Der BDKJ, auf allen Ebenen demokratisch legitimierte Stimme junger Menschen, wird die 15 Personen für diese Plätze dem ZdK vorschlagen. Der BDKJ-Forderung „Ein Drittel unter 30“ wird mit dem 15 zusätzlichen Plätzen natürlich noch nicht vollständig Rechnung getragen. Denn die zusätzlichen Plätze entlasten nicht die anderen entsendenden Organisationen, worauf beispielsweise auch das ZdK bei der Besetzung seiner Plätze im Anschreiben zur Vollversammlung auf die explizite Benennung junger Menschen, insbesondere weiblich, hinweist.

Abstimmungsregeln
Eines wird in der Satzung deutlich: Die Beschlüsse der Synodalversammlung, die mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden, haben an sich keine Rechtswirkung, sie verpflichten also keinen Diözesanbischof sie auch umzusetzen. Die Hintergründe sind kirchenrechtlicher Natur:  Die gesetzgebende Kompetenz liegt in den Bistümern und auch die Diskussionen zu diversen Briefen von und nach Rom im September haben viele von euch sicherlich verfolgt.  Entscheidungen mit großer Tragweite mit einer qualitativen Mehrheit zu treffen, kennen wir selbst bei Entscheidungen wie Satzungsänderungen. Mit einer 2/3-Mehrheit der Synodalversammlung wird ein Modus bemüht, wie ihn auch die DBK in ihren Vollversammlungen und auch die Bischofssynoden im Vatikan praktizieren. Dadurch haben so getroffene Entscheidungen unserer Ansicht nach einen derart verbindlichen Charakter, dass die deutschen Bischöfe sich der Umsetzung nur schwer entziehen können. Auch wenn manche diözesanen Möglichkeiten nicht von allen gleichzeitig umgesetzt werden sollten, zeigen Vorgänge in der Vergangenheit, wie die Anpassung des kirchlichen Arbeitsrechts 2014, dass auch nach vehementen Widerständen in südöstlichen Diözesen letztendlich umgesetzt wurde.

Download der Satzung
Die Satzung ist auf den Webseiten des ZdK, der DBK und auf unserer Themenseite herunterzuladen. Ob der synodale Weg in dieser Form tatsächlich stattfinden wird, liegt in der Hand der ZdK-Vollversammlung, die am 22. und 23. November tagen wird.

15 zusätzliche Plätze im synodalen Weg werden mit Menschen unter 30 besetzt

Der BDKJ wurde vom Hauptausschuss des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK) dazu beauftragt, 15 zusätzliche Plätze der Versammlung des synodalen Weges mit jungen Menschen unter 30 vorzuschlagen, die sicher durch Jugendliche und junge Erwachsene besetzt werden.

Mehr dazu findet Ihr auf unserer Webseite.

Bewerbt euch ab dem 1. November

Am 1. November wird die Bewerbung für die Teilnahme am synodalen Weg geöffnet. Auf bdkj.de/synodalerweg-bewerbung können sich alle Interessierten über ein Online-Formular bewerben. Uns ist dabei wichtig, dass die Bewerber*innen sich intensiv mit dem Anforderungsprofil auseinandersetzen. Wie genau das Bewerbungsverfahren abläuft und nach welchen Gesichtspunkten der BDKJ-Hauptausschuss die Personen auswählt, ist hier beschrieben. Bitte teilt den Link zur Bewerbung auf euren Kanälen und motiviert geeignete Leute sich auf einen Platz zu bewerben.

Grafiken und SharePics für den synodalen Weg

Wir möchten den synodalen Weg und unsere Beteiligung so transparent wie möglich darstellen. Dafür bereiten wir nach und nach Grafiken vor, die Interessierte durch den „Dschungel des synodalen Weges“ führen: Wie ist die Synodalversammlung besetzt, welche Gremien arbeiten wie zusammen, wie hoch ist der Frauenanteil und viele weitere Fragen, wollen wir so anschaulich beantworten. Diese Grafiken stehen in der OwnCloud allen Jugend- und Diözesanverbänden für die eigene Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.

„Vorratsliste“ von Interessierten aus der Jugendverbandsarbeit

Über die 15 jungen Menschen hinaus bleibt aktuell, dass uns helfen würde, weitere Personen aus dem BDKJ genannt zu bekommen, um diese für andere Felder des synodalen Weges ins Spiel bringen können (z.B. bei Foren). Der Arbeitsaufwand wäre vergleichbar mit der Arbeit in Ausschüssen, die Rücksprache und der Infofluss mit der Bundesstelle ist zu gewährleisten.

Wir bitten Euch darum, uns Namen von interessierten Personen aus dem Verband zu übermitteln - es können Personen aus allen Ebenen sein, insbesondere gemäß der Strategie „Kirche unter 28“ junge Menschen. Hilfreich sind Personen mit Mandat, Leitungen der Jugendverbände und BDKJ-Strukturen, aus allen Ebenen von Jugendarbeit. Schickt bitte Name, Verband, Diözese, Funktion, besondere Qualifikation (z.B. Inhaltlicher Schwerpunkt, Thema oder ähnliches.) und Kontaktdaten zeitnah an Thomas Andonie (andonie@bdkj.de).

 

Diese Personen wollen wir, auch wenn sie nicht beim synodalen Weg berücksichtigt werden, bei Medienanfragen gerne weitergeben.

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