Neue Bundesordnung genehmigt!
Kurz vor Ostern hat uns der VDD darüber informiert, dass die Genehmigung der Bundesordnung des BDKJ durch alle Diözesanbischöfe bestätigt wurde.
Das bedeutet, dass die Diözesanverbände des BDKJ nun mit der konkreten Anpassung der Diözesanordnungen bzw. -satzungen starten können. Im Mai wird dazu der Satzungsausschuss eine Arbeitshilfe zur Verfügung stellen, die Euch bei der konkreten Neuerarbeitung Eurer Satzungen auf Diözesanebene unterstützen soll. In einem zweiten Schritt soll dann auch der Weg geebnet sein für die Neugestaltung der Satzungen des BDKJ auf der Regionalebene.
Solltet Ihr bis zur Veröffentlichung der Arbeitshilfe schon Fragen haben, dann bitten wir Euch, direkt mit Euren Zuständigen aus dem Satzungsausschuss Kontakt aufzunehmen. Hier findet Ihr Eure Zuständigen und deren Mailadressen: <link der-bdkj gremien satzungsausschuss>www.bdkj.de/der-bdkj/gremien/satzungsausschuss/.
Durch die Genehmigung ergibt sich aufgrund der kirchen- und vereinsrechtlichen Regelungen, dass die nun genehmigte Satzung für die kommende Hauptversammlung, die in wenigen Wochen stattfindet, sofort wirksam wird.
Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
§ 1 Organisation (1) Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) wird von den Jugendverbänden und von seinen Gliederungen gebildet.
Das bedeutet: Laut § 1 ff. werden wir nun von Jugendverbänden sprechen, das bedeutet auch, dass das Protokoll und alle entsprechenden Dokumente die Euch noch nicht zugegangen sind den neuen Duktus bereits übernehmen.
§ 5 Mitgliedschaft (4) 1Jugendverbände, die den Basisbeitrag als Mitgliedsbeitrag zahlen, haben beratende Stimme in allen Organen des BDKJ. 2Jugendverbände, die einen über diesen Basisbeitrag hinausgehenden Mitgliedsbeitrag zahlen, der von der Hauptversammlung auf Vorschlag der Bundeskonferenz der Jugendverbände beschlossen wird, haben Stimmrecht in den Organen des BDKJ.
Das bedeutet: In § 5, Abs. 4 ist das grundsätzliche Stimmrecht geregelt. Laut § 10, Abs. 3, Satz 4 bleibt der Stimmschlüssel solange erhalten, wie dieser nicht durch die Bundeskonferenz der Jugendverbände verändert wurde. Eine solche Veränderung kann erst zur nächsten Beitragserhebung nach dem neuen Stichtag 30.06.2018 erfolgen. Zum letzten Stichtag ergaben sich aus der Meldung keine Änderungen zur alten Bundesordnung bezogen auf das beratende Stimmrecht beziehungsweise volle Stimmrecht. Insofern kann die BUKO der Jugendverbände erst nach dem neuen Stichtag Ende Juni die Stimmverteilung ändern.
Wir freuen uns auf die erste Hauptversammlung mit der neuen Bundesordnung! Diese wird Euch dann auch frisch gedruckt vor Ort zur Verfügung gestellt.
Falls Ihr Fragen habt, wendet Euch gerne an Lisi Maier (E-Mail: maier@bdkj.de oder Tel. 0176 / 18741271).
|